Rechtsprechung zu Art. 34 EG
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EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Unrichtige Erklärung - Sanktion - Gültigkeit von Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 3665/ 87 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2945/ 94 - Begriff der 'höheren Gewalt'

1. Die Prüfung der ersten Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit von Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 3665/ 87 der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2945/ 94 der Kommission vom 2. Dezember 1994, soweit er eine Sanktion für den Ausführer vorsieht, der ohne eigenes Verschulden eine höhere als die ihm zustehende Ausfuhrerstattung beantragt hat, in Frage stellen könnte.

2. Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 3 erster Gedankenstrich der Verordnung Nr. 3665/ 87 in der Fassung der Verordnung Nr. 2945/ 94 ist dahin auszulegen, dass kein Fall höherer Gewalt vorliegt, wenn ein Ausführer gutgläubig einen Antrag auf Ausfuhrerstattung auf der Grundlage falscher Informationen des Herstellers der ausgeführten Waren ausfüllt und er die Unrichtigkeit der Informationen nicht erkennen konnte oder nur mit Hilfe von Kontrollen im Herstellungsbetrieb hätte erkennen können. Das Verschulden eines Vertragspartners gehört zu den normalen Geschäftsrisiken und kann im Rahmen der Geschäftsbeziehungen nicht als unvorhersehbar betrachtet werden. Der Ausführer verfügt über verschiedene Mittel, um sich dagegen zu schützen.

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EuGH, 08.01.2002 - C-507/99

Landwirtschaft - Bekämpfung der spongiformen Rinderenzephalopathie - Befugnisse der Mitgliedstaaten - Entscheidung über die Tötung und Festlegung des Zeitpunkts der Tötung britischer Kälber im Rahmen der durch die spongiforme Rinderenzephalopathie hervorgerufenen Krise im März 1996

Die für die gemeinsame Agrarpolitik auf dem Rindfleischsektor geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts sind dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten aufgrund von Informationen über einen möglichen Zusammenhang zwischen der spongiformen Rinderenzephalopathie und der beim Menschen auftretenden Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und über die durch die spongiforme Rinderenzephalopathie hervorgerufene Krise im Vereinigten Königreich nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 90/ 425/ EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Regelung der veterinärrechtlichen und tierzüchterischen Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel mit lebenden Tieren und Erzeugnissen im Hinblick auf den Binnenmarkt in der Fassung der Richtlinie 92/ 118/ EWG des Rates vom 17. Dezember 1992 über die tierseuchenrechtlichen und gesundheitlichen Bedingungen für den Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Kapitel I der Richtlinie 89/ 662/ EWG und - in Bezug auf Krankheitserreger - der Richtlinie 90/ 425 unterliegen, befugt waren, - die Tötung von in ihrem Gebiet befindlichen Kälbern aus dem Vereinigten Königreich anzuordnen und - den Zeitpunkt dieser Tötung zu bestimmen.

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EuG, 06.12.2001 - T-43/98

Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschluss 97/ 803/ EG - Einfuhr von Zucker - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - Irreversibilität erzielter Ergebnisse - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Rechtssicherheit

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt außer ihren eigenen Kosten die Kosten des Rates einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.

3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.

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EuG, 23.10.2001 - T-155/99

Gemeinsame Agrarpolitik - Entscheidung 1999/ 244/ EG zur Änderung der Entscheidung 97/ 296/ EG zur Aufstellung der Liste von Drittländern, aus denen Fischereierzeugnisse zur menschlichen Ernährung eingeführt werden dürfen - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

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EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Impfverbot - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Berücksichtigung des Wohlergehens der Tiere

1. Die Prüfung der ersten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit des Artikels 13 der Richtlinie 85/ 511/ EWG des Rates vom 18. November 1985 zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in der Fassung der Richtlinie 90/ 423/ EWG des Rates vom 26. Juni 1990 beeinträchtigen könnte.

2. Die Prüfung der zweiten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Entscheidung 2001/ 246/ EG der Kommission vom 27. März 2001 über die Bedingungen für die Bekämpfung und Tilgung der Maul- und Klauenseuche in den Niederlanden in Anwendung des Artikels 13 der Richtlinie 85/ 511/ EWG in der Fassung der Entscheidung 2001/ 279/ EG der Kommission vom 5. April 2001 beeinträchtigen könnte.

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EuGH, 05.07.2001 - C-100/99

Gemeinsame Agrarpolitik - Agromonetäre Regelung nach Einführung des Euro - Übergangsmaßnahmen anlässlich der Einführung des Euro

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuG, 20.03.2001 - T-52/99

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Bananen - Einfuhren aus AKP- und Drittstaaten - Berechnung der zugeteilten Jahresmenge - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - WTO-Vorschriften - Möglichkeit der Geltendmachung - Ermessensmißbrauch - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

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EuG, 20.03.2001 - T-30/99

Bananen - Einfuhren aus AKP- und Drittstaaten - Berechnung der zugeteilten Jahresmenge - Schadensersatzklage - Zulässigkeit - WTO-Vorschriften - Möglichkeit der Geltendmachung - Ermessensmißbrauch - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

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EuG, 01.02.2001 - T-1/99

Bananen - Gemeinsame Marktorganisation - Verordnung (EG) Nr. 478/ 95 - System der Ausfuhrlizenzen - Schadensersatzklage - Nachweis des Schadens und des Kausalzusammenhangs

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuGH, 13.07.2000 - C-117/99

Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Obst und Gemüse - Erzeugerorganisationen - Erhebung von Beiträgen von den nicht angeschlossenen Erzeugern frischer Erzeugnisse - Befreiung der nicht angeschlossenen Erzeuger von für die Verarbeitung bestimmten Erzeugnissen - Rechtmäßigkeit der Befreiung

Artikel 15b Absatz 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1035/ 72 des Rates vom 18. Mai 1972 über eine gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3284/ 83 des Rates vom 14. November 1983 ist dahin auszulegen, daß ein Mitgliedstaat bei Anwendung von Absatz 1 dieser Vorschrift, d. h., wenn er bestimmte Produktions- und Vermarktungsvorschriften einer Erzeugerorganisation für die in dem betreffenden Bezirk niedergelassenen und dieser Organisation nicht angeschlossenen Erzeuger für verbindlich erklärt hat, in Bezug auf ein und dasselbe Erzeugnis bestimmte nicht angeschlossene Erzeuger von der Beitragspflicht ausnehmen darf, sofern ihre Erzeugung nicht für den Markt für frische Produkte, sondern für die industrielle Verarbeitung bestimmt ist.

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