Rechtsprechung zu Art. 48 EG
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102
EuGH, 06.06.2000 - C-35/98
Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung von Dividenden aus Anteilen - Befreiung - Beschränkung auf Dividenden von Gesellschaften mit Sitz im Inland
Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 88/ 361/ EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages steht einer Rechtsvorschrift eines Mitgliedstaats entgegen, die wie die im Ausgangsverfahren fragliche die Gewährung einer Befreiung von der Einkommensteuer auf Dividenden, die an natürliche Personen, die Anteilseigner sind, gezahlt werden, von der Voraussetzung abhängig macht, daß die dividendenzahlende Gesellschaft ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat.
Insoweit ist es ohne Bedeutung, ob eine solche Steuerbefreiung von einem gewöhnlichen Anteilseigner oder von einem Arbeitnehmer beantragt wird, der die Anteile, für die die Dividenden gezahlt werden, im Rahmen eines Arbeitnehmersparplans hält.
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102
EuGH, 08.07.1999 - C-254/97
"Inländische Abgaben - Steuerlicher Abzug - Bestreitung von Ausgaben für die Forschung - Arzneispezialitäten"
Die Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) und 48 EG (früher Artikel 58) stehen einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, die zum einen die Unternehmen, die dort niedergelassen sind und Arzneispezialitäten verwerten, mit einer außerordentlichen Abgabe vom Umsatz vor Steuern belegt, den diese mit einigen dieser Arzneispezialitäten im letzten Steuerjahr vor dem Erlaß dieser Regelung erzielt haben, und nach der zum anderen diese Unternehmen von der Besteuerungsgrundlage dieser Abgabe nur die im selben Steuerjahr getätigten Ausgaben für im Staat der Erhebung dieser Abgabe durchgeführte Forschungstätigkeiten abziehen können, wenn diese Regelung auf Unternehmen aus der Gemeinschaft angewandt wird, die in diesem Staat durch eine Zweigniederlassung tätig sind.
