Rechtsprechung zu Art. 62 EG
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EuGH, 18.01.2005 - C-257/01

"Verordnungen (EG) Nrn. 789/ 2001 und 790/ 2001 - Visapolitik - Grenzkontrollen und Überwachung der Grenzen - Artikel 202 EG - Dem Rat vorbehaltene Durchführungsbefugnisse - Den Mitgliedstaaten vorbehaltene Aktualisierung - Spezifität der Fälle - Begründungspflicht"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.

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EuGH, 03.10.2006 - C-241/05

"Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Artikel 20 Absatz 1 - Voraussetzungen für den Reiseverkehr sichtvermerksfreier Staatsangehöriger eines Drittstaats - Aufenthalt von höchstens drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Datum der ersten Einreise in den Schengen-Raum - Aufeinanderfolgende Aufenthalte - Begriff 'erste Einreise'"

Artikel 20 Absatz 1 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen, das am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichnet worden ist, ist dahin auszulegen, dass der Begriff "erste Einreise" im Sinne dieser Bestimmung außer der zeitlich ersten Einreise in den Schengen-Raum auch die erste Einreise dorthin nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten ab dieser zeitlich ersten Einreise sowie jede weitere erste Einreise umfasst, die nach Ablauf jeder neuen Frist von sechs Monaten ab einem vorangegangenen Datum der ersten Einreise erfolgt.

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EuGH, 18.12.2007 - C-77/05

"Verordnung (EG) Nr. 2007/ 2004 - Errichtung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Gültigkeit"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

3. Das Königreich Spanien, Irland, die Republik Polen, die Slowakische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.

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EuGH, 18.12.2007 - C-137/05

"Verordnung (EG) Nr. 2252/ 2004 - Von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten Gültigkeit"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.

3. Das Königreich Spanien, Irland, das Königreich der Niederlande, die Slowakische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.

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EuGH, 31.01.2006 - C-503/03

"Freizügigkeit - Richtlinie 64/ 221/ EWG - Staatsangehöriger eines Drittstaats, der mit einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Einreise- und Aufenthaltsrecht - Beschränkung aus Gründen der öffentlichen Ordnung - Schengener Informationssystem - Ausschreibung zur Einreiseverweigerung"

1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 1 bis 3 der Richtlinie 64/ 221/ EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, verstoßen, dass es Herrn Farid die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten des am 14. Juni 1985 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen sowie Herrn Farid und Herrn Bouchair, Drittstaatsangehörigen, die mit Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet sind, die Erteilung eines Sichtvermerks zur Einreise in den Schengen-Raum allein aus dem Grund verweigert hat, weil sie im Schengener Informationssystem zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben waren, ohne dass es vorher geprüft hat, ob die Anwesenheit dieser Personen eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellte.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.

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