Rechtsprechung zu Art. 67 EG
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EuGH, 06.05.2008 - C-133/06
"Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Asylpolitik - Richtlinie 2005/ 85/ EG - Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Sichere Herkunftsstaaten - Sichere europäische Drittstaaten - Gemeinsame Minimallisten - Verfahren zum Erlass und zur Änderung der gemeinsamen Minimallisten - Art. 67 Abs. 1 und Abs. 5 erster Gedankenstrich EG - Unzuständigkeit"
1. Art. 29 Abs. 1 und 2 und Art. 36 Abs. 3 der Richtlinie 2005/ 85/ EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft werden für nichtig erklärt.
2. Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.
3. Die Französische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 18.01.2005 - C-257/01
"Verordnungen (EG) Nrn. 789/ 2001 und 790/ 2001 - Visapolitik - Grenzkontrollen und Überwachung der Grenzen - Artikel 202 EG - Dem Rat vorbehaltene Durchführungsbefugnisse - Den Mitgliedstaaten vorbehaltene Aktualisierung - Spezifität der Fälle - Begründungspflicht"
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuGH, 17.03.2005 - C-294/02
"Schiedsklausel - Bestimmung des Gerichts erster Instanz - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Parteien in Liquidation - Parteifähigkeit - Verordnung (EG) Nr. 1346/ 2000 - Insolvenzverfahren - Rückforderung von Vorschüssen - Rückerstattung aufgrund einer Vertragsklausel - Gesamtschuldnerische Haftung - Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge"
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Widerklage der Intracom SA Hellenic Telecommunications & Electronic Industry wird abgewiesen.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.
