Rechtsprechung zu Art. 8 EG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
8
BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; besonders schwere Straftat; Befristung der Ausweisung; Ist-Ausweisung; Regel-Ausweisung; Ermessensausweisung; persönliches Verhalten; maßgeblicher Zeitpunkt; Ergänzung der Ermessensentscheidung; gerichtliche Aufklärungspflicht; gerichtliche Hinweispflicht; Familienschutz; Verhältnismäßigkeit; Gefährdung eines wichtigen Gemeinschaftsgutes; Gefährdung der öffentlichen Ordnung.

1. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger dürfen nach § 12 AufenthG/ EWG i. V. m. §§ 45, 46 AuslG (ab 1. Januar 2005 nach § 6 FreizügG/ EU) nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden. § 47 AuslG scheidet als Rechtsgrundlage aus (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).

2. Für die gerichtliche Überprüfung von Ausweisungen freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).

3. Liegen erhebliche neue Tatsachen vor, haben die Tatsachengerichte der Ausländerbehörde in gemeinschaftsrechtskonformer Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO Gelegenheit zur Aktualisierung der Ermessensentscheidung zu geben.

4. In allen zurzeit anhängigen und bis zum 31. Januar 2005 anhängig werdenden Verwaltungsstreitverfahren von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern, die im Wege einer Ist- oder Regelausweisung nach § 47 Abs. 1 und 2 AuslG ausgewiesen worden sind, ist den Ausländerbehörden mit Rücksicht auf die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Gelegenheit zu geben, eine danach erforderliche Ermessensentscheidung nachzuholen.

GG Art. 6; AufenthG/ EWG § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 12; FreizügV/ EG §§ 1, 4, 7, 8; AuslG § 8 Abs. 2 Satz 3, §§ 45, 46, 47, 48; VwGO § 86 Abs. 1, § 114 Satz 2; EG (EGV i. d. Amsterdamer Fassung) Art. 18, 39; Richtlinie 64/ 221/ EWG Art. 3, 9; EMRK Art. 8; ZuwanderungsG (ab 1. Januar 2005) Art. 1, 2, 15; AufenthG (ab 1. Januar 2005) § 1 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/ EU (ab 1. Januar 2005) §§ 6, 7 Abs. 2 Satz 2

Volltext bei lexetius.com

2
von
8
EuGH, 10.07.2003 - C-11/00

Europäische Zentralbank (EZB) - Beschluss 1999/ 726/ EG über Betrugsbekämpfung - Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnung (EG) Nr. 1073/ 1999 - Anwendbarkeit auf die EZB - Einreden der Rechtswidrigkeit - Zulässigkeit - Unabhängigkeit der EZB - Artikel 108 EG - Rechtsgrundlage - Artikel 280 EG - Anhörung der EZB - Artikel 105 Absatz 4 EG - Verhältnismäßigkeit

1. Der Beschluss 1999/ 726/ EG der Europäischen Zentralbank vom 7. Oktober 1999 über Betrugsbekämpfung (EZB/ 1999/ 5) wird für nichtig erklärt.

2. Die Europäische Zentralbank trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Das Königreich der Niederlande, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union tragen ihre eigenen Kosten.

Volltext bei lexetius.com

3
von
8
BVerwG, 06.11.2003 - 7 C 2.03

Abfallverbringung; Ölschlamm; Einwand; Rechtsbehelf, aufschiebende Wirkung; Verwertung, energetische; Mindestheizwert; Verwertungsbegriff Gemeinschaftsrecht.

Die Verbringung zur Verwertung bestimmter Abfälle der Gelben Liste unterliegt einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die Klage gegen einen Einwand der zuständigen deutschen Behörde muss deshalb auf deren Verpflichtung gerichtet sein, der Verbringung der Abfälle zuzustimmen.

Solange gemeinschaftsweit einheitliche Heizwertkriterien oder Konkretisierungen des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs der energetischen Verwertung fehlen, muss die Frage, ob eine Abfallverbrennung im Sinne der EG AbfVerbrVO als Verwertungsverfahren einzustufen ist, anhand des Merkmals der Hauptverwendung als Brennstoff oder anderes Mittel der Energieerzeugung im Einzelfall geklärt werden.

Verordnung (EWG) Nr. 259/ 93 Art. 6 ff.; Richtlinie 75/ 422/ EWG Art. 1 Buchst. e, Buchst. f; Anhang II B, R1

Volltext bei lexetius.com

4
von
8
EuG, 27.11.2007 - T-3/00

"Zugang zu Dokumenten Basel/ Nyborg-Vereinbarung - Nichtigkeitsklage Anfechtbare Handlungen Begründung Einrede der Rechtswidrigkeit -Beschluss 93/ 731/ EG Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank - Schadensersatzklage Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für rechtswidriges Verhalten ihrer Einrichtungen Schaden Kausalzusammenhang"

1. Die Entscheidung des EZB-Rats vom 21. Oktober 1999, so wie sie Herrn Athanasios Pitsiorlas mit Schreiben der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 8. November 1999 zur Kenntnis gebracht wurde, wird für nichtig erklärt.

2. Im Übrigen wird die Nichtigkeitsklage abgewiesen.

3. Die Schadensersatzklage wird abgewiesen.

4. In den Rechtssachen T-3/ 00 und T-337/ 04 tragen die EZB, der Rat und der Kläger jeweils ihre eigenen Kosten. In der Rechtssache C-193/ 01 P trägt der Rat seine eigenen Kosten und die Kosten des Klägers.

Volltext bei lexetius.com

5
von
8
BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

Volltext bei lexetius.com

6
von
8
EuG, 07.12.2004 - T-240/02

"Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Für auf den Binnenmarkt abgesetzten C-Zucker zu zahlende Abgabe - Zollrecht - Antrag auf Erlass - In Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1430/ 79 vorgesehene Billigkeitsklausel - Begriff der Eingangs- und Ausfuhrabgaben - Grundsätze der Gleichheit und der Rechtssicherheit - Billigkeit"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Volltext bei lexetius.com

7
von
8
BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

a) Die Vorschriften des § 2 des Stromeinspeisungsgesetzes in der Fassung vom 24. April 1998 (StrEG 1998) und - ab dem 1. April 2000 - des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG), wonach Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Abnahme und Vergütung des aus erneuerbaren Energien gewonnenen Stroms verpflichtet sind, sind nicht verfassungswidrig.

b) Der Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien kann das nach § 2 StrEG 1998 beziehungsweise nach § 3 Abs. 1 EEG verpflichtete Elektrizitätsversorgungsunternehmen unmittelbar auf Abnahme und Vergütung des Stroms sowie unter der Geltung des § 3 Abs. 1 EEG auch auf Anschluß der Anlage an das Netz in Anspruch nehmen.

Stromeinspeisungsgesetz i. d. F. vom 24. April 1998 (BGBl. I 1998 S. 730, 734) § 2 Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (BGBl. I 2000 S. 305) § 3 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

8
von
8
EuG, 22.05.2000 - T-103/99

Untätigkeitsklage - Bürgerbeauftragter - Unzulässigkeit

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht