Rechtsprechung zu Art. 82 EG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

161
von
169
EuGH, 27.01.2000 - C-164/98

MEDIA-Programm - Darlehensbedingungen - Ermessen - Begründung

1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Februar 1998 in den verbundenen Rechtssachen T-369/ 94 und T-85/ 95 (DIR International Film u. a./ Kommission) wird in den Punkten 2 und 3 aufgehoben.

2. Die Sache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Volltext bei lexetius.com

162
von
169
EuGH, 11.01.2000 - C-174/98

Rechtsmittel - Zugang zu Informationen - Beschluß der Kommission 94/ 90/ EGKS, EG, Euratom - Tragweite der Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses - Unzureichende Begründung - Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten - Grundsätze der Gleichstellung der Parteien und Wahrung der Verteidigungsrechte

1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/ 96 (Van der Wal/ Kommission) wird aufgehoben.

2. Die Entscheidung der Kommission vom 29. März 1996, mit der diese den Zugang zu bestimmten Dokumenten verweigert hat, wird aufgehoben.

3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

4. Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten als Streithelfer im Verfahren vor dem Gericht (Rechtssache T-83/ 96) und als Streithelfer im vorliegenden Verfahren (Rechtssache C-189/ 98 P).

Volltext bei lexetius.com

163
von
169
EuG, 15.12.1999 - T-22/97

Fusionskontrolle - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Streitgegenstand - Zuständigkeit der Kommission nach Artikel 22 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/ 89 - Auswirkung auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten - Begründung einer beherrschenden Stellung

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die der Kommission.

3. Die Republik Finnland und die Französische Republik tragen jeweils ihre eigenen Kosten.

Volltext bei lexetius.com

164
von
169
EuG, 13.12.1999 - T-189/95

Wettbewerb - Kraftfahrzeugvertrieb - Prüfung von Beschwerden - Untätigkeits-, Nichtigkeits- und Schadensersatzklage

1. Die Klagen werden abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt in den Rechtssachen T-189/ 95 und T-123/ 96 die Kosten.

3. In der Rechtssache T-39/ 96 trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.

Volltext bei lexetius.com

165
von
169
EuG, 13.12.1999 - T-9/96

Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Prüfung von Beschwerden - Untätigkeits-, Nichtigkeits- und Schadensersatzklage

1. Die Klage in der Rechtssache T-211/ 96 wird abgewiesen.

2. In der Rechtssache T-211/ 96 trägt die Klägerin die Kosten.

3. Die Rechtssache T-9/ 96 wird im Register gestrichen.

4. In der Rechtssache T-9/ 96 trägt die Kommission die Kosten.

Volltext bei lexetius.com

166
von
169
EuG, 09.09.1999 - T-127/98

"Wettbewerb - Untätigkeitsklage - Untersuchungspflicht der Kommission - Angemessene Frist"

1. Die Kommission hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, indem sie es nach Eingang der Bemerkungen vom 2. Februar 1998 zur Mitteilung an die Klägerin gemäß Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/ 63/ EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze (1) und (2) der Verordnung Nr. 17 des Rates unterlassen hat, ein Verfahren gegen die Person einzuleiten, gegen die sich die am 7. Juli 1994 eingereichte Beschwerde der Klägerin richtete, oder eine endgültige Entscheidung über die Zurückweisung dieser Beschwerde zu erlassen.

2. Im übrigen wird die Klage als unzulässig abgewiesen.

3. Die Kommission trägt die Kosten der Verfahrens.

Volltext bei lexetius.com

167
von
169
EuG, 21.07.1999 - T-191/98

Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße - Bankbürgschaft - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung des Vollzugs - Keine Dringlichkeit

1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung wird vorbehalten.

Volltext bei lexetius.com

168
von
169
EuG, 08.07.1999 - T-266/97

Artikel 90 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 Absatz 3 EG) - Rechtliches Gehör - Artikel 90 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 Absatz 1 EG) in Verbindung mit Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Exklusivrecht zur Ausstrahlung von Fernsehwerbung in Flandern

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Volltext bei lexetius.com

169
von
169
EuG, 03.06.1999 - T-17/96

Staatliche Beihilfen - Öffentliche Fernsehanstalten - Beschwerde - Untätigkeitsklage - Untersuchungspflicht der Kommission - Zeitraum - Verfahren des Artikels 93 Absatz 2 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 2 EG) - Ernste Schwierigkeiten - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - Mahnung - Stellungnahme - Artikel 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 EG) - Zulässigkeit

1. Die Kommission hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, daß sie auf die von der Télévision française 1 SA am 10. März 1993 eingereichte Beschwerde betreffend die staatlichen Beihilfen keine Entscheidung erlassen hat.

2. Über den Antrag auf Feststellung der Untätigkeit braucht nicht entschieden zu werden, soweit er darauf gerichtet ist, daß die Kommission nicht gemäß den Artikeln 85 Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) und 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 EG) tätig geworden ist.

3. Die Klage ist unzulässig, soweit sie sich dagegen richtet, daß die Kommission nicht gemäß Artikel 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) tätig geworden ist.

4. Über den hilfsweise gestellten Nichtigkeitsantrag braucht nicht entschieden zu werden.

5. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin mit Ausnahme der durch die Streithilfe der Französischen Republik verursachten Kosten.

6. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Klägerin durch ihre Streithilfe verursachten Kosten.

Volltext bei lexetius.com

Erste Seite
Seiten:
1 ... 16 17
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht