Rechtsprechung zu Art. 82 EG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

11
von
169
BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01 - Fährhafen Puttgarden

a) Will die Kartellbehörde die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Verweigerung des Zugangs zu einer für den Marktzutritt notwendigen Infrastruktureinrichtung untersagen, ist sie nicht genötigt, die Bedingungen festzulegen, zu denen der Zugang zu gewähren ist. Wird der Zugang von dem marktbeherrschenden Unternehmen anderen Unternehmen schlechthin verweigert, kann sich die Kartellbehörde im ersten Zugriff darauf beschränken, dies zu verbieten.

b) Eine im Sinne eines solchen ersten Zugriffs auszulegende kartellbehördliche Verfügung, durch die einem marktbeherrschenden Unternehmen untersagt wird, sämtlichen daran interessierten anderen Unternehmen das Recht zu verweigern, die Infrastruktureinrichtungen eines Fährhafens zu angemessenen Bedingungen mitzubenutzen, genügt dem Erfordernis hinreichender Bestimmtheit einer Untersagungsverfügung.

GWB § 19 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 4, § 32; EG Art. 82

Volltext bei lexetius.com

12
von
169
EuGH, 10.02.2000 - C-147/97

Öffentliches Unternehmen - Postdienst - Non-physical Remailing

Sofern zwischen den Postdiensten der betreffenden Mitgliedstaaten keine Übereinkunft besteht, durch die die Endvergütungen für eingehende grenzüberschreitende Postsendungen entsprechend den tatsächlichen Kosten ihrer Bearbeitung und Zustellung festgelegt sind, verstößt es nicht gegen Artikel 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 EG) in Verbindung mit den Artikeln 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG), wenn eine Einrichtung wie die Deutsche Post AG in den in Artikel 25 §§ 1 Satz 2 und 2 des Weltpostvertrags in der Fassung vom 14. Dezember 1989 genannten Fällen vom Recht des § 3 dieser Vorschrift Gebrauch macht, Sendungen, die bei Postdiensten eines anderen als desjenigen Mitgliedstaats, dem diese Einrichtung angehört, in großer Zahl eingeliefert werden, mit ihren Inlandsgebühren zu belegen. Die Ausübung dieses Rechts verstößt aber gegen Artikel 90 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 86 EG-Vertrag, soweit eine solche Einrichtung dabei die in ihrem Mitgliedstaat geltenden Inlandsgebühren in voller Höhe verlangen kann, ohne die Endvergütungen in Abzug zu bringen, die von den anderen Postdiensten für diese Sendungen entrichtet werden.

Volltext bei lexetius.com

13
von
169
EuG, 30.09.2003 - T-203/01

Artikel 82 EG - Rabattsysteme - Missbrauch

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3. Die Bandag Inc. trägt ihre eigenen Kosten.

Volltext bei lexetius.com

14
von
169
EuGH, 15.03.2007 - C-95/04

"Rechtsmittel - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Fluggesellschaft - Vereinbarungen mit Reisevermittlern - Prämien in Verbindung mit Umsatzsteigerungen bei den Flugscheinen einer Fluggesellschaft während eines bestimmten Zeitraums im Verhältnis zu einem Referenzzeitraum - Prämien, die nicht nur für die nach Erreichen der Umsatzvorgabe verkauften Flugscheine gewährt werden, sondern für alle im betreffenden Zeitraum verkauften Flugscheine"

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. British Airways plc trägt die Kosten.

Volltext bei lexetius.com

15
von
169
EuG, 20.03.2002 - T-175/99

Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Postsektor - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Verwendung von Einkünften aus einem vorbehaltenen Markt - Übernahme einer gemeinschaftlichen Kontrolle über ein Unternehmen, das auf einem nicht vorbehaltenen Markt tätig ist - Begründung

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Beklagten und der Streithelferin.

Volltext bei lexetius.com

16
von
169
EuG, 17.06.2003 - T-52/00

Wettbewerb - Beschwerde - Artikel 82 EG und 86 EG - Zulässigkeit - Hafendienste

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

3. Die Autorità Portuale di Ancona trägt ihre eigenen Kosten.

Volltext bei lexetius.com

17
von
169
EuG, 26.01.2005 - T-193/02

"Reglement der Fédération internationale de football association (FIFA) betreffend Spielervermittler - Beschluss einer Unternehmensvereinigung - Artikel 49 EG, 81 EG und 82 EG - Beschwerde - Fehlendes Gemeinschaftsinteresse - Zurückweisung"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.

3. Die Fédération internationale de football association trägt ihre eigenen Kosten.

Volltext bei lexetius.com

18
von
169
EuG, 17.12.2003 - T-219/99

Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Zuständigkeit der Kommission - Diskriminierung zwischen Fluggesellschaften - Sektoriell und räumlich relevanter Markt - Zusammenhang zwischen den angeblich beeinträchtigten sektoriellen Märkten - Rechtsgrundlage der angefochtenen Entscheidung - Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung - Missbräuchliche Ausnutzung der beherrschenden Stellung - Verhältnismäßigkeit der Geldbuße

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission und der Streithelferin.

Volltext bei lexetius.com

19
von
169
EuG, 30.01.2007 - T-340/03

"Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für Breitband-Internetzugangsleistungen - Verdrängungspreise"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten.

Volltext bei lexetius.com

20
von
169
EuG, 24.05.2007 - T-151/01

"Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - System der Sammlung und Verwertung von in Deutschland in den Verkehr gebrachten Verpackungen, die mit dem Zeichen 'Der Grüne Punkt' versehen sind - Entscheidung, mit der die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung festgestellt wird - Marktzutrittsschranke - Aufgrund des Zeichennutzungsvertrags zu zahlendes Lizenzentgelt"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin, Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH, trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission, der Landbell AG für Rückhol-Systeme und der BellandVision GmbH einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.

3. Die Vfw AG trägt ihre eigenen Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 ... 17
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht