Rechtsprechung zu Art. 88 EG
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EuGH, 03.05.2001 - C-204/97
Staatliche Beihilfen - Beihilfen für die Erzeuger von Likörweinen und Branntweinen - Beihilfen der Französischen Republik im Zusammenhang mit einer Erhöhung nationaler Steuern
1. Die Entscheidung der Kommission vom 6. November 1996 über die von der Französischen Republik vorgesehenen Beihilfen für Likör- und Branntweinerzeuger in Form von Beihilfen für Absatzförderungsmaßnahmen und technische Hilfen in Form von Beihilfen zu Forschung, technischer Unterstützung und Investition wird für nichtig erklärt.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Königreich Spanien und die Französische Republik tragen ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 22.03.2001 - C-17/99
Staatliche Beihilfen - Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen - Verfahren zur Prüfung staatlicher Beihilfen - Unterlassen einer Anordnung an den Mitgliedstaat, die nötigen Informationen mitzuteilen
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 21.03.2001 - T-69/96
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
Staatliche Beihilfen - Investitionsbeihilfen für Ausrüstung im Bereich des kombinierten Verkehrs - Artikel 93 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 EG) - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit
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EuG, 31.01.2001 - T-197/97
Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Nichtigkeitsklage - Zurückweisung einer Beschwerde - Gemeinschaftsinteresse - Verhältnis zwischen Artikel 85 EG-Vertrag und Artikel 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 EG)
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
3. Die Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten.
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EuG, 14.12.2000 - T-613/97
Staatliche Beihilfen - Rechtliches Gehör - Akteneinsicht - Begründungspflicht - Postsektor - Quersubventionen zwischen dem ausschließlichen und dem dem Wettbewerb offen stehenden Sektor - Begriff der staatlichen Beihilfe - Normale Marktbedingungen
1. Artikel 1 der Entscheidung 98/ 365/ EG der Kommission vom 1. Oktober 1997 über angebliche Beihilfen Frankreichs zugunsten der SFMI-Chronopost wird insoweit für nichtig erklärt, als darin festgestellt wird, dass die von der französischen Post La Poste ihrer Tochtergesellschaft SFMI-Chronopost gewährte logistische und kommerzielle Unterstützung keine staatliche Beihilfe zugunsten der SFMI-Chronopost darstellt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerinnen tragen 10 % ihrer eigenen Kosten.
4. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und 90 % der Kosten der Klägerinnen.
5. Die Französische Republik, die Chronopost SA und die französische Post La Poste tragen ihre eigenen Kosten.
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EuGH, 12.10.2000 - C-480/98
Staatliche Beihilfen - Beihilfen für die Unternehmen der Magefesa-Gruppe
1. Die Entscheidung 1999/ 509/ EG der Kommission vom 14. Oktober 1998 über Beihilfen Spaniens für die Unternehmen der Magefesa-Gruppe und ihre Nachfolger wird für nichtig erklärt, soweit sie in die zurückzufordernden Beihilfebeträge Zinsen einbezieht, die nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Unternehmen Indosa und Cunosa von den vor dieser Eröffnung rechtswidrig vereinnahmten Beihilfen angefallen sind.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
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EuGH, 05.10.2000 - C-288/96
Staatliche Beihilfen - Betriebsbeihilfe - Leitlinien für den Fischereisektor - Artikel 92 Absätze 1 und 3 Buchstabe c EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 Absätze 1 und 3 Buchstabe c EG) - Anspruch auf rechtliches Gehör - Begründung
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuG, 27.09.2000 - T-184/97
Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Teilweise Unzulässigkeit - Artikel 92 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 87 Absatz 3 EG) - Richtlinie 92/ 81/ EWG - Begriff. Pilotprojekt zur technologischen Entwicklung umweltverträglicherer Produkte "
1. Die Klage gegen die Entscheidung der Kommission vom 9. April 1997 (SG [97] D/ 3266) über eine französische Beihilferegelung für Biokraftstoffe ist als unzulässig abzuweisen, soweit diese Entscheidung Maßnahmen für die Kategorie der Ester betrifft.
2. Die angefochtene Entscheidung wird für nichtig erklärt, soweit sie Maßnahmen für die Kategorie der ETBE betrifft.
3. Die Kommission trägt die Kosten der Klägerin.
4. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Klägerin aufgrund ihrer Streithilfe entstandenen Kosten.
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EuGH, 19.09.2000 - C-156/98
Beihilfe für Unternehmen der neuen deutschen Länder - Steuerrechtliche Maßnahme zur Förderung von Investitionen
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
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EuGH, 27.06.2000 - C-404/97
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe - Rückforderung - Absolute Unmöglichkeit der Durchführung
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, daß sie der Entscheidung 97/ 762/ EG der Kommission vom 9. Juli 1997 über die von Portugal ergriffenen Maßnahmen zugunsten des Unternehmens EPAC - Empresa Para a Agroalimentação e Cereais SA, nicht nachgekommen ist.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
