Rechtsprechung zu Art. 99 EG
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EuGH, 29.04.2004 - C-338/01

"Richtlinie 2001/ 44/ EG - Wahl der Rechtsgrundlage"

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Irland, das Großherzogtum Luxemburg, die Portugiesische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und das Europäische Parlament tragen ihre eigenen Kosten.

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