Rechtsprechung zu Art. 1 EGBGB
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BVerwG, 17.05.2000 - 8 C 16.99
Recht der offenen Vermögensfragen
Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; russische Rehabilitierungsentscheidung; Auslegung der russischen Rehabilitierungsentscheidung; Überprüfbarkeit der russischen Rehabilitierungsentscheidung durch deutsche Gerichte; Bodenreform; redlicher Erwerb von Bodenreformeigentum; gesetzlicher Erwerb nach den Vorschriften des EGBGB über die Abwicklung der Bodenreform
Die Bestimmungen des russischen Rehabilitierungsgesetzes sind andere Vorschriften im Sinne von § 1 Abs. 7 VermG (wie Urteil vom 25. Februar 1999 BVerwG 7 C 9. 98 BVerwGE 108, 315 = Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 1).
Die Einziehung von Vermögenswerten durch ein sowjetisches Strafurteil kann durch eine Rehabilitierungsbescheinigung der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation im Sinne des § 1 Abs. 7 VermG "aufgehoben" werden, auch wenn das russische Gesetz keine förmliche Aufhebung des Urteils, sondern nur eine Rehabilitierung des Betroffenen vorsieht.
Die Rückübertragung von Vermögenswerten aufgrund einer russischen Rehabilitierungsentscheidung setzt voraus, daß diese wirksam ist und ihr zu entnehmen ist, daß (auch) die Vermögenseinziehung als rechtsstaatswidrig angesehen wird und keinen Bestand haben soll.
Die Zuteilung von Bodenreformeigentum ist ein Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 VermG.
Ist der jetzige Eigentümer eines Bodenreformgrundstücks Erbe des Neubauern, ist entscheidend, ob der Neubauer bei Zuteilung des Grundstücks redlich war.
Gehört ein Grundstück einer Erbengemeinschaft, kann jeder Miterbe den die Rückübertragung des Grundstücks anordnenden Bescheid anfechten.
VermG § 1 Abs. 7 und Abs. 8 Buchst. a, § 4 Abs. 2 und Abs. 3 EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 2
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BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 6/05 R
Krankenversicherung - Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers [hier Rehabilitationsklinik] - Fehlen von vertraglicher Vereinbarung - Anspruch auf Prozesszinsen
Tatbestand: Die Beteiligten stritten erst- und zweitinstanzlich über die Höhe der Vergütung für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, wobei es vor allem darum ging, ob die beklagte Krankenkasse mit Beitragsrückständen und Säumniszuschlägen aufrechnen durfte. Die Beklagte ist rechtskräftig zur ...
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BGH, 15.12.2005 - I ZR 9/03
Für einen im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Transportrechtsreformgesetzes noch nicht verjährten transportrechtlichen Anspruch (hier: nach der KVO) gilt, sofern er nach dem neuen Recht einer längeren Verjährung unterliegt als nach dem früheren Recht, die neuere längere Verjährungsfrist.
EGBGB Art. 169 Abs. 1; KVO § 40; HGB §§ 435, 439 Abs. 1 Satz 2
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BVerwG, 19.05.2005 - 3 A 3.04
Verwaltungsvertrag; Schriftform; Jugendstrafrecht; Strafvollstreckung; Maßregeln der Sicherung und Besserung; Kosten des Maßregelvollzuges; Maßregelvollzug; Amtshilfe; Rechtshilfe; Vollstreckungshilfe; Kostenerstattung.
Bei Verwaltungsvereinbarungen zwischen Ländern ist dem Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG durch einen Briefwechsel genügt, wenn die Zusammengehörigkeit der beiderseitigen Erklärungen aus den Umständen zweifelsfrei ersichtlich ist. Es ist nicht darüber hinaus erforderlich, dass beide Vertragserklärungen in derselben Urkunde enthalten sind.
Zur Reichweite von § 164 GVG beim Maßregelvollzug im Jugendstrafrecht.
GVG § 164
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BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 428/03
Aufhebungsvertrag
Tatbestand: Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. April 2002 befristet bis 30. September 2002 als Stewardess zu einem Bruttogehalt von monatlich 1. 645, 00 Euro beschäftigt. Sie ist seit dem Jahre 1996 regelmäßig während der Saison als Stewardess tätig gewesen. In einem Personalgespräch ...
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BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03
Aufhebungsvertrag
Tatbestand: Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. April 2002 befristet bis 31. Oktober 2002 als Stewardess zu einem Bruttogehalt von monatlich 1. 645, 00 Euro beschäftigt. Sie ist seit dem Jahre 1996 regelmäßig während der Saison als Stewardess tätig gewesen. In einem Personalgespräch vom ...
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BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03
Widerruf eines Aufhebungsvertrags
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und eines Aufhebungsvertrages.
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BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03
Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung
Eine am Arbeitsplatz geschlossene arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarung ist kein Haustürgeschäft i. S. d. § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB n. F. Der Arbeitnehmer ist deshalb nicht zum Widerruf seiner Erklärung nach §§ 312, 355 BGB n. F. berechtigt.
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BGH, 28.01.2003 - X ZR 113/02
Wenn unter der Geltung des PostG 1997 ein bei der Deutschen Post AG aufgegebener, für einen ausländischen Empfänger bestimmter Wertbrief in einen anderen dem Weltpostvertrag beigetretenen Staat befördert wird, ist von Gesetzes wegen der Betrag, den die Deutsche Post AG bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung als Entschädigung an den Absender zu zahlen verpflichtet ist, der Höhe nach auf den vom Absender angegebenen Wert beschränkt.
PostG 1997 § 3; Weltpostvertrag Art. 34 Nr. 4. 1; 37 Abs. 1
