Rechtsprechung zu Art. 12 EGBGB
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BGH, 07.12.2007 - V ZR 65/07
Die Erklärung eines nach Art. 233 Abs. 3 EGBGB zum Vertreter des unbekannten Eigentümers eines Grundstücks aus der Bodenreform bestellten Landes, das Grundstück an sich selbst aufzulassen, ist wegen Missbrauchs der verliehenen Vertretungsmacht sittenwidrig und nichtig, wenn das Bestehen eines Anspruchs auf Auflassung nicht geprüft worden ist.
EGBGB Art. 233 § 2 Abs. 3, § 11 Abs. 3, § 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c; BGB § 138 Abs. 1
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BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 91.99
Recht der offenen Vermögensfragen
Vermögenseinziehung; Rehabilitierung; russische Rehabilitierungsentscheidung; Aufhebung der Vermögenseinziehung; redlicher Erwerb; Bodenreformeigentum; Erbe; Zuteilungsfähigkeit
Der gemäß Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähige Erbe eines Bodenreformeigentümers kann sich gegenüber dem Restitutionsbegehren eines nach § 2 Abs. 1 VermG Berechtigten auf den Ausschlussgrund des § 4 Abs. 2 VermG berufen, wenn der Erblasser bei der Zuteilung des Bodenreformeigentums redlich gewesen ist.
VermG § 1 Abs. 7, § 4 Abs. 2; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1, Art. 233 § 12 Abs. 3
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BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 219/05
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Erbscheinsverfahren.
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BGH, 20.06.2008 - V ZR 149/07
Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, insbesondere die Begrenzung des Ankaufspreises für Verkehrsflächen nach § 5, ist verfassungsgemäß.
VerkFlBerG § 3 Abs. 1, § 5
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BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07
1. Die Vertragsparteien dürfen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen das für ihren Vertrag maßgebende nationale Recht wählen. Die Voraussetzungen einer konkludenten Rechtswahl bestimmen sich nach Art. 27 Abs. 1 EGBGB. Danach ist ausreichend, dass sich die Rechtswahl mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Falls ergibt.
2. Die Wahl ausländischen Rechts berührt nach Art. 34 EGBGB nicht die Anwendung der Bestimmungen des deutschen Rechts, die ohne Rücksicht auf das nach dem Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln (Eingriffsnormen). Eine solche zwingende Wirkung hat § 8 TzBfG nicht. Die Vorschrift dient vorrangig den Individualinteressen der Arbeitnehmer und nicht öffentlichen Gemeinwohlinteressen. Sie gleicht das Interesse des Arbeitnehmers an einer Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers an einer Beibehaltung der längeren Arbeitszeit aus. Zwar soll § 8 TzBfG Teilzeitarbeit fördern und dadurch auch Entlastungseffekte auf dem Arbeitsmarkt bewirken. Dieses öffentliche Interesse wird lediglich als Reflex des vorrangig individuellen Zwecken dienenden Anspruchs auf Teilzeitarbeit mittelbar gefördert.
Flugbegleiter - internationale Zuständigkeit
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BGH, 05.07.2004 - II ZR 389/02
Die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten einer in den USA nach dortigen Vorschriften gegründeten Gesellschaft (hier einer "Inc.") mit Verwaltungssitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland richtet sich jedenfalls dann nach dem Gründungsrecht, wenn die Gesellschaft geschäftliche Aktivitäten auch in den USA entfaltet.
Deutsch-amerikanischer Freundschaftsvertrag Art. VII, Art. XXV; HGB § 128
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BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02
Zur Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den Vereinigten Staaten von Amerika gegründeten Gesellschaft mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages.
Art. XXV Abs. 5 Satz 2 Freundschaft-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954 (BGBl. II 1956, 487 f.)
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BGH, 10.01.2003 - V ZR 168/02
Art. 233 § 11 Abs. 2 EGBGB regelt den Fall der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform auf landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften nicht. Die Lücke der gesetzlichen Regelung ist durch eine entsprechende Anwendung von Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB zu schließen.
EGBGB (1986) Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 1
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BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R
Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines Drittrechtsverhältnisses - Nachholung der notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren
Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist die Arbeitserlaubnisfreiheit von 14 namentlich benannten polnischen Arbeitnehmern streitig.
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BVerfG, 25.10.2000 - 1 BvR 2062/99
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft das im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (im Folgenden: EGBGB) geregelte Verfahren zur Abwicklung der Bodenreform in der früheren sowjetischen Besatzungszone, das durch Art. 8 Nr. 2 Buchstabe g des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes vom ...
