Rechtsprechung zu Art. 170 EGBGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
16
BGH, 28.10.2003 - X ZR 118/02

Auf einen Schenkungsvertrag, der vor dem 3. Oktober 1990 in der damaligen DDR geschlossen und vollzogen worden ist, ist § 528 BGB nicht anwendbar.

BGB § 528

Volltext bei lexetius.com

2
von
16
BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98

§ 354 a HGB gilt nicht für rechtsgeschäftliche Abtretungsverbote, die vor Inkrafttreten der Vorschrift vereinbart worden sind, wenn die abgetretene Forderung vor diesem Zeitpunkt entstanden ist.

HGB § 354 a

Volltext bei lexetius.com

3
von
16
BGH, 16.11.2005 - XII ZR 124/03

a) Zur Anwendbarkeit des § 572 a. F. BGB, wenn das vermietete Gewerbegrundstück schon vor Inkrafttreten des neuen Mietrechts zum 1. September 2001 veräußert und das Mietverhältnis vor diesem Zeitpunkt beendet war (im Anschluss an BGH Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 381/ 03 - NJW-RR 2005, 962).

b) Zur Darlegungs- und Beweislast des Mieters eines vor dem 1. September 2001 veräußerten Gewerbegrundstücks, wenn er vom Erwerber eine an den Vorvermieter gezahlte Kaution zurückverlangen will (im Anschluss an BGH Urteil vom 28. September 2005 - VIII ZR 372/ 04 - NJW 2005, 3494).

BGB §§ 566a; 572 a. F.; EGBGB Art. 229 § 3

Volltext bei lexetius.com

4
von
16
BGH, 17.05.2001 - III ZR 249/00

a) Die Vorschriften des Bundesberggesetzes über die Haftung für Bergschäden gelten für Bergschäden im Beitrittsgebiet nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages (Anl. I Kap. V Sachgeb. D Abschn. III Nr. 1 Buchst. k Sätze 2 und 3) nicht, wenn auch nur eine mitwirkende Ursache vor dem 3. Oktober 1990 gesetzt worden ist. Ursache ist dabei die bergbauliche Betriebshandlung. Als mitwirkende Bedingung in diesem Sinn sind lediglich Umstände anzusehen, die konkret die Gefahr von Bergschäden erhöht haben.

b) Das Berggesetz der ehemaligen DDR gilt auch für Bergschäden, die vor seinem Inkrafttreten verursacht worden sind, sofern der Schaden erst danach entstanden ist.

c) Die Haftung nach § 18 BergG setzt voraus, daß das in Anspruch genommene Unternehmen den Schaden durch eigene Tätigkeit herbeigeführt, d. h. selbst zumindest mitverursacht hat, falls es nicht Rechtsnachfolger des ursprünglich verantwortlichen Betriebs ist.

d) Der Geschädigte kann nach § 19 BergG trotz der in § 26 Abs. 1 Buchst. b der Ersten Durchführungsverordnung zum Berggesetz bestimmten Nachrangigkeit von Geldersatz in entsprechender Anwendung des § 250 BGB eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn der Schädiger jegliche Ersatzleistung verweigert.

e) Gegenüber den gesetzlichen Vorschriften über den Ersatz von Bergschäden tritt der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auch dann zurück, wenn der Bergwerksunternehmer im Einzelfall für den Schaden nicht verantwortlich ist (Abweichung von BGH, Urteil vom 20. November 1998 - V ZR 411/ 97 - NJW 1999, 1029).

EinigungsV (Anl. I Kap. V Sachgeb. D Abschn. III Nr. 1 Buchst. k); DDR: BergG §§ 18 ff.; DDR: BergG DVO 1 § 26 Abs. 1 Buchst. b; BGB §§ 250, 906

Volltext bei lexetius.com

5
von
16
BGH, 15.05.2007 - X ZR 109/05

a) Eine Grundstücksschenkung, die in der ehemaligen DDR vor deren Beitritt notariell beurkundet, aber erst danach im Grundbuch eingetragen wurde, hat wegen des realvertraglichen Charakters der Schenkung nach § 282 Abs. 3 ZGB bis zum Beitritt nicht zur Entstehung eines rechtsverbindlichen Vertrages geführt. Gemäß der Übergangsregelung des Art. 232 § 1 EGBGB unterliegt eine solche Schenkung daher dem Bürgerlichen Gesetzbuch mitsamt dem Rückforderungsrecht des verarmten Schenkers nach § 528 BGB.

b) Ein Vertrag enthält nicht ohne Weiteres eine stillschweigende Rechtswahl des zur Zeit des Angebots aktuell geltenden Rechtszustandes.

EGBGB Art. 232 § 1; BGB § 528; DDR: ZGB § 282 Abs. 3

Volltext bei lexetius.com

6
von
16
BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 145/06

Haben die Beteiligten nach dem 31. August 2001 den Beitritt eines weiteren Mieters zu einem im Übrigen unverändert fortbestehenden Wohnraummietvertrag vereinbart, wirkt eine vor Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes 2001 wirksam formularvertraglich vereinbarte Regelung der Kündigungsfristen auch gegenüber dem Beitretenden, wenn die Kündigung vor dem 1. Juni 2005 zugegangen ist.

BGB § 573c Abs. 4; EGBGB Art. 229 § 3 Abs. 10

Volltext bei lexetius.com

7
von
16
BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 428/03

Aufhebungsvertrag

Tatbestand: Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. April 2002 befristet bis 30. September 2002 als Stewardess zu einem Bruttogehalt von monatlich 1. 645, 00 Euro beschäftigt. Sie ist seit dem Jahre 1996 regelmäßig während der Saison als Stewardess tätig gewesen. In einem Personalgespräch ...

Volltext bei lexetius.com

8
von
16
BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 427/03

Aufhebungsvertrag

Tatbestand: Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1. April 2002 befristet bis 31. Oktober 2002 als Stewardess zu einem Bruttogehalt von monatlich 1. 645, 00 Euro beschäftigt. Sie ist seit dem Jahre 1996 regelmäßig während der Saison als Stewardess tätig gewesen. In einem Personalgespräch vom ...

Volltext bei lexetius.com

9
von
16
BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R

Anspruch der Träger der privaten Pflegversicherung auf Erstattung der Pauschgebühr gegen den Versicherten

Tatbestand: Streitig ist, ob die Klägerin vom Beklagen die Erstattung von Pauschgebühren verlangen kann.

Volltext bei lexetius.com

10
von
16
BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 177/03

Widerruf eines Aufhebungsvertrags

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und eines Aufhebungsvertrages.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht