Rechtsprechung zu Art. 21 EGBGB
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BGH, 28.09.2005 - XII ZR 17/03

a) Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unterhaltsansprüche vor Inkrafttreten der Brüssel I-Verordnung (EuGVVO).

b) Unterhaltsansprüche eines nichtehelich geborenen kroatischen Kindes für die Zeit vor Inkrafttreten des HUÜ 73 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. April 1987 richten sich gemäß Art. 21 EGBGB a. F. allein nach dem Recht des Staates, dem die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes angehörte.

ZPO § 560; EGBGB Artt. 3 Abs. 2, 18 Abs. 1 und 2, 21 a. F., 200 Abs. 1; HUÜ 73 Art. 12 1973; HUÜ 56 Artt. 1, 6 1956; Brüssel I Artt. 66, 76; EuGVÜ Art. 2 Abs. 1

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BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04

Zu den Voraussetzungen des Ruhens der elterlichen Sorge bei einem tatsächlichen Hindernis durch längerfristige Abwesenheit des Elternteils.

BGB § 1674 Abs. 1

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BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

a) Zur Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem Minderjährigenschutzabkommen, wenn bereits vor einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Minderjährigen Schutzmaßnahmen im Heimatstaat beantragt oder vorbereitet worden sind.

b) Zur Anwendbarkeit des Grundsatzes der perpetuatio fori auf die internationale Zuständigkeit.

MSA Art. 1, 4, 5; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2

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BGH, 07.06.2000 - 1 StR 226/00

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils des Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub schuldig gesprochen und den Angeklagten R. zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten sowie die Angeklagte K. zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten R. ...

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