Rechtsprechung zu Art. 219 EGBGB
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BGH, 26.04.2002 - LwZR 10/01

Die Vorschrift des § 593 a BGB findet keine Anwendung, wenn - ggf. schon vor ihrem Inkrafttreten - in dem Pachtvertrag davon abweichende Vereinbarungen getroffen sind.

BGB § 593 a

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