Rechtsprechung zu Art. 220 EGBGB
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BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 108/96

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anwendung von Art. 220 Abs. 3 Satz 1 und 2 EGBGB auf ...

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BGH, 25.05.2005 - XII ZB 185/01

a) Zwischen ehemaligen jugoslawischen Staatsangehörigen, deren Ehe noch vor dem Inkrafttreten des neuen Kollisionsrechts zum 1. September 1986 im ehemaligen Jugoslawien geschieden wurde, findet kein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht statt.

b) Ein entgegen den Kollisionsregeln rechtskräftig durchgeführter Versorgungsausgleich kann im Wege des Abänderungsverfahrens nach § 10 a VAHRG nicht rückgängig gemacht werden.

EGBGB Art. 17 Abs. 3, 220 Abs. 2; BGB § 1587; VAHRG § 10 a

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BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

a) Das Erlöschen einer im Jahre 1925 begebenen, in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden vertriebenen Golddollaranleihe der Stadt D. ist nach deutschem Recht zu beurteilen.

b) Die dreißigjährige Vorlegungsfrist für die im Jahr 1945 fällige Anleihe ist im Jahre 1975 abgelaufen, ohne unterbrochen oder gehemmt worden zu sein.

c) Die heutige Landeshauptstadt D. wäre auch nicht Schuldnerin dieser Anleihe, weil sie rechtlich nicht identisch mit der im Jahre 1925 bestehenden Stadt ist und die Anleiheschuld nicht auf sie übergegangen ist.

EGBGB Art. 220 Abs. 1; BGB § 801; EinigVtr Art. 21, 22

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BGH, 29.03.2006 - XII ZB 69/03

Zwischen Ehegatten, die während der Ehe ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt im Gebiet der ehemaligen DDR hatten und dort vor dem 1. Januar 1992 auf einen vor dem Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes am 1. September 1986 rechtshängig gewordenen Scheidungsantrag geschieden wurden, findet der Versorgungsausgleich nicht statt, es sei denn, dass beide vor dem Wirksamwerden des Beitritts am 3. Oktober 1990 in die alten Bundesländer übersiedelt sind.

BGB § 1587; EGBGB Artt. 220 Abs. 1, 234 § 6 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

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BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 50/02 R

Geschiedenenwitwenrentenanspruch - Beitrittsgebiet - nachehelicher Unterhaltsanspruch - Übersiedlung des Verpflichteten in die alten Bundesländer vor Beitritt - Rechtsanwendung

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts - IntPRNRG - vom 25. 7. 1986 (BGBl I 1986, 1142) am 1. 9. 1986 ist bei in der DDR geschiedenen deutschen Ehegatten für einen Unterhaltsanspruch als Voraussetzung einer Geschiedenenwitwenrente bundesdeutsches und nicht das Recht, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, maßgebend, wenn der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte vor dem 3. 10. 1990 in die Bundesrepublik übergesiedelt ist und der letzte wirtschaftliche Dauerzustand nach dem 31. 8. 1986 liegt (Anschluss an und Fortführung von BGH vom 10. 11. 1993 - XII ZR 127/ 92 = BGHZ 124, 57).

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BGH, 07.12.2005 - XII ZB 197/04

Zur Ermittlung des Ehezeitanteils einer Rentenanwartschaft bei der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.

BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 b, § 1587 g Abs. 2; EGBGB Art. 17 Abs. 1 a. F.

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BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 219/05

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Erbscheinsverfahren.

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BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

Ein Arbeitgeber verletzt weder den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch verstößt er gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn er die Zahlung einer freiwilligen Abfindung davon abhängig macht, dass der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht gerichtlich vorgeht.

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BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02

Kündigung; Internationales Privatrecht

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Kündigungsentschädigung nach belgischem Recht.

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BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01

Zur Berücksichtigung laufenden Einkommens, das am Stichtag in Form von Bar- oder Bankguthaben vorhanden ist, beim Endvermögen.

BGB § 1375 Abs. 1 Satz 1

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