Rechtsprechung zu Art. 225 EGBGB
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BGH, 21.10.1999 - III ZR 130/98

Die Pflicht, den eingetragenen Eigentümer eines restitutionsbelasteten Grundstücks nach § 31 Abs. 2 VermG über den Eingang eines Restitutionsantrages zu informieren, dient auch dem Zweck, ihn im Blick auf das Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG vor Aufwendungen zu bewahren, die sich bei einer Rückgabe des Vermögenswertes für ihn als nutzlos erweisen können.

VermG § 31 Abs. 2; BGB § 839 Fe; DDR: StHG § 1

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