Rechtsprechung zu Art. 231 EGBGB
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BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00
a) Zur Verjährung des Ausgleichsanspruchs nach § 40 FGB-DDR bei Scheidung der Ehe nach dem Beitritt (im Anschluß an die Senatsurteile vom 5. Mai 1993 - XII ZR 38/ 92 - FamRZ 1993, 1048 ff. und vom 5. Mai 1999 - XII ZR 184/ 97 - FamRZ 1999, 1197 ff.).
b) Zur Unzulässigkeit eines Teilurteils, wenn neben dem Zugewinnausgleich auch ein Ausgleichsanspruch nach § 40 FGB-DDR geltend gemacht wird.
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BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 16.01
Rückgabe nach dem Unternehmensgesetz der DDR; Anpassungs- und Überprüfungsanspruch; Antragsberechtigung; Quorum; Berücksichtigung der Geschäftsanteile früherer Gesellschafter; Rückgabe von Geschäftsanteilen nach der Rückkehrerverordnung der DDR; Fehlen eines vermögensrechtlichen Rückübertragungsantrags; Ausschlussgründe; redlicher Erwerb nach dem Unternehmensgesetz der DDR; Umfang des Restitutionsanspruchs.
1. Antragsberechtigter bei der Geltendmachung des Anspruchs aus § 6 Abs. 8 VermG ist nicht der frühere Gesellschafter, sondern der durch die Umwandlung entstandene neue Rechtsträger des Unternehmens, wenn die Umwandlung rechtmäßig war.
2. Bei der Berechnung des Quorums (§ 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG) ist ein früherer Gesellschafter, der Geschäftsanteile nach der Rückkehrerverordnung der DDR vom 11. Juli 1953 zurückerhalten sollte, aber keinen vermögensrechtlichen Rückübertragungsantrag gestellt hat, nicht so zu behandeln, als sei er in seine Rechte wieder eingesetzt.
3. Das Ausschlussmerkmal der "Veräußerung" des Unternehmens in § 4 Abs. 1 Satz 3 VermG liegt auch dann vor, wenn die Rückgabe durch "Umwandlung" nach §§ 17 bis 19 des Unternehmensgesetzes der DDR vom 7. März 1990 erfolgt war.
VermG § 1 Abs. 1 d, § 4 Abs. 1 Sätze 2 ff., Abs. 3, § 6 Abs. 1, 1 a, Abs. 5 bis 6, Abs. 8; URüV §§ 1 ff.; Unternehmensgesetz der DDR vom 7. März 1990 §§ 17 ff.; Rückkehrerverordnung der DDR vom 11. Juni 1953 § 1
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BVerfG, 07.05.2002 - 1 BvR 1699/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Prozesskostenhilfeverfahren.
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BGH, 22.06.2001 - V ZR 202/00
Der Käufer eines ehedem volkseigenen Miteigentumsbruchteils an einem mit einem Eigenheim bebauten Grundstück kann nach § 121 Abs. 2 SachenRBerG zum Ankauf des Bruchteils von dessen jetzigem Inhaber berechtigt sein.
SachenRBerG § 121 Abs. 2; DDR: VerkaufsG § 5
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BVerfG, 13.03.2001 - 1 BvR 1974/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1, 3 und 4 EGBGB in der Fassung des Sachenrechtsänderungsgesetzes (SachenRÄndG) vom ...
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BVerwG, 23.11.2000 - 3 C 27.00
Vermögenszuordnungsrecht
Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (i. S. d. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV); Funktionsprinzip; Eigentumsübergang, gesetzlicher -; gesetzlicher Eigentumsübergang zum Beitrittszeitpunkt; Beitrittszeit, Zuordnungskonkurrenz zum -; Grundstück (§ 1 a Abs. 1 Satz 1 VZOG); Baulichkeit, rechtlich selbständige -; rechtlich selbständige Baulichkeit; Stichtage, für Vermögenszuordnung; kommunale Verwaltungsnutzung; Bahnbetriebsgrundstück; Nutzung, unterirdische bzw. oberirdische - eines Grundstücks; Tunnel; S-Bahn-Tunnelanlage; Vermögensgegenstand; Sache, öffentliche; öffentliche Sache
Die Zuordnung eines für Verwaltungsaufgaben genutzten Grundstücks muss nicht notwendigerweise eine unterirdisch verlaufende S-Bahn-Tunnelanlage umfassen; diese kann neben dem Grundstück selbständiges Zuordnungsobjekt sein.
BGB § 94 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 1 Satz 2, § 905; EV Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 26 Abs. 1 Satz 1; VZOG § 1 a Abs. 1 Satz 1
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BGH, 17.11.2000 - V ZR 318/99
Tatbestand: Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin des früheren VEB K. (VEB). Dieser beabsichtigte Ende der achtziger Jahre, seinen Kohleumschlagplatz nach H. zu verlegen. Die hierfür benötigten Grundstücke wurden bis dahin von der LPG Pflanzenproduktion "S." H. (LPG) landwirtschaftlich genutzt. Sie ...
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BGH, 07.07.2000 - V ZR 287/99
Der Herausgabeanspruch des eingetragenen Eigentümers gegen den unberechtigten Besitzer unterliegt auch nach dem Zivilgesetzbuch nicht der Verjährung.
Die Verjährung des Anspruchs der Miterben wegen einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums beginnt nicht, bevor nicht jeder Miterbe Kenntnis vom Entstehen des Anspruchs hat.
DDR: ZGB § 400, § 475 Nr. 2 Satz 1, § 479 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 04.02.2000 - V ZR 146/98
Die Rechtsprechung des Senats zum sog. wucherähnlichen Rechtsgeschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) ist grundsätzlich auch auf Kaufverträge über Grundstücke in der DDR anwendbar, die unmittelbar nach Aufhebung der Preisvorschriften (hier 9. Juli 1990) geschlossen worden sind. Ob ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt, bedarf kritischer tatrichterlicher Würdigung.
BGB § 138 Bc
