Rechtsprechung zu Art. 232 EGBGB
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BGH, 16.06.2004 - IV ZR 201/03
§ 4c der Allgemeinen Bedingungen für die Erweiterte Haushaltversicherung (ABEH) enthält keine Risikobeschränkung, sondern eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers.
ABEH § 4c
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BGH, 30.09.2003 - XI ZR 426/01
a) Es wird daran festgehalten, daß die Berechtigung zur Teilnahme am sog. Transferrubel-Abrechnungsverfahren eine staatliche Zulassung voraussetzt (Bestätigung von BGHZ 133, 117).
b) Bei der Anwendung von Verjährungsvorschriften kommt dem Gesetzeswortlaut besondere Bedeutung zu; an eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung sind im Interesse der Rechtssicherheit strenge Anforderungen zu stellen.
c) Die Verlängerung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen unberechtigter oder rechtswidriger Teilnahme am Transferrubel-Abrechnungsverfahren durch Art. 38 Abs. 1 FKPG gilt nur für Fälle, in denen - nach dem 30. Juni 1990 - Transferrubel unmittelbar in DM umgestellt wurden.
FKPG Art. 38 Abs. 1; DDR: ZGB § 330
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BGH, 24.07.2003 - III ZR 203/02
a) Sind in einer Anlage nicht nur vereinzelt, sondern gehäuft Eigenheime im Sinne des DDR-Rechts bzw. des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes anzutreffen, so kann dies den Gesamtcharakter der Anlage so stark beeinflussen, daß die ansonsten auf den Parzellen noch festzustellende kleingärtnerische Nutzung nicht mehr anlageprägend in Erscheinung tritt.
b) Sind in einer Anlage mehr als 50 v. H. der Parzellen mit derartigen Eigenheimen oder diesen nahekommenden Baulichkeiten - Gebäude, die den größeren Teil des Jahres (April bis Oktober) durchgehend zu Wohnzwecken genutzt werden - bebaut, so kann die Gesamtanlage nicht mehr als Kleingartenanlage angesehen werden.
BKleingG § 3 Abs. 2, § 20a Nr. 7 und 8; SachenRBerG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. e
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BGH, 06.03.2003 - III ZR 170/02
Leitet derjenige, der ein Grundstück zu Erholungszwecken nutzt (§§ 312 ff. ZGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG), sein Nutzungsrecht nicht unmittelbar vom Eigentümer, sondern von einem Zwischenpächter ab (§ 1 Abs. 2 SchuldRAnpG), so ist für den gesetzlichen Übergang des Baulichkeiteneigentums auf den Grundstückseigentümer nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SchuldRAnpG allein die Beendigung des Unterpachtverhältnisses, nicht die des Zwischenpachtverhältnisses maßgeblich.
SchuldRAnpG §§ 11, 12
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BGH, 04.02.2000 - V ZR 146/98
Die Rechtsprechung des Senats zum sog. wucherähnlichen Rechtsgeschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) ist grundsätzlich auch auf Kaufverträge über Grundstücke in der DDR anwendbar, die unmittelbar nach Aufhebung der Preisvorschriften (hier 9. Juli 1990) geschlossen worden sind. Ob ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt, bedarf kritischer tatrichterlicher Würdigung.
BGB § 138 Bc
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BGH, 25.03.1999 - VII ZR 402/97
Der zur Errichtung eines Gebäudes Verpflichtete ist dann zeitlich unbefristet zur Gewährleistung verpflichtet, wenn diejenige (Teil-) Leistung, bei deren Erbringung in grober Weise gegen die Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung verstoßen wurde, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine ihrer Art angemessene Lebensdauer oder Haltbarkeit hat. Eine Beeinträchtigung der Lebensdauer des gesamten Gebäudes ist nicht erforderlich.
VertragsG § 93 Abs. 1
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BGH, 05.03.1999 - BLw 36/98
1. Hat ein LPG-Mitglied durch gesonderten Nutzungsvertrag seine Hofstelle der LPG überlassen, so ist der Streit über eine geltend gemachte Wertminderung an den überlassenen Gebäuden dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zuzuordnen.
2. Zur Berechnung der Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Werterhaltungspflicht aus dem zwischen dem Mitglied und der LPG geschlossenen Nutzungsvertrag.
LwAnpG § 65 Abs. 2; EGBGB 1986 Art. 231 § 6 Abs. 1 Satz 1; LPGG § 41 Abs. 1 Satz 2 J: 1982
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BGH, 07.02.2008 - III ZR 90/07
a) Die Bundesrepublik Deutschland haftet nicht kraft Gesamtrechtsnachfolge für Verbindlichkeiten der Nationalen Volksarmee der DDR nach dem Gesetz über die Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik.
b) Eine solche Einstandspflicht ergibt sich auch nicht aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag aufgrund der Übernahme von Vermögensgegenständen der NVA.
GG Art. 135a; EinigungsV Art. 21 Abs. 1 Satz 1; DDR: StHG § 1
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BGH, 22.06.2007 - V ZR 260/06
a) Die Verpflichtung zum Rückverkauf eines Grundstücks war nach ZGB/ DDR zulässig.
b) Eine unbefristete Rückverkaufsverpflichtung ist bei Verkäufen nach dem Verkaufsgesetz jedenfalls mit der Maßgabe wirksam, dass der Rückkaufsanspruch innerhalb von 30 Jahren geltend gemacht werden kann.
BGB § 139; ZGB/ DDR § 45 Abs. 3
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BGH, 24.03.2006 - V ZR 19/05
a) Für die Bestimmung der Restnutzungsdauer des Gebäudes bei der Wertermittlung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 2 SachenRBerG ist auf den maßgeblichen Wertermittlungsstichtag, nicht auf den Zeitpunkt der Besichtigung des Gebäudes durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen abzustellen.
b) Bei der Ermittlung des Restwerts früherer Investitionen nach § 12 Abs. 2 Satz 3 SachenRBerG ist der Neuherstellungswert, nicht der um die Altersabschreibung geminderte Sachwert des Gebäudes zugrunde zu legen.
c) Für die Berechnung der sog. Investitionspauschale nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG ist für alle anrechenbare Jahre der Sachwert des Gebäudes bei Abschluss des Überlassungsvertrags zugrunde zu legen.
SachenRBerG § 12 Abs. 2
