Rechtsprechung zu Art. 233 EGBGB
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BGH, 18.03.2004 - III ZR 180/03
Der Kleingartencharakter einer Anlage kann auch dann zu verneinen sein, wenn weniger als die Hälfte der Parzellen mit Eigenheimen oder ihnen nahekommenden Baulichkeiten bebaut ist (Fortführung des Senatsurteils vom 24. Juli 2003 - III ZR 203/ 02 - VIZ 2003, 538, für BGHZ vorgesehen).
BKleingG § 1 Abs. 1, § 20a Nr. 8
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BVerwG, 10.12.2003 - 9 C 5.03
Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Anordnungsbeschluss; Antragsbefugnis des Gebäudeeigentümers; gestuftes Verfahren; Wertermittlung; Bodenordnungsplan; Landabfindung; Grundeigentum; Gebäudeeigentum; Sachenrechtsbereinigung; Ankaufsrecht; Erbbaurechtsbestellung; Einrede der geringen Restnutzungsdauer; Abschluss eines Mietvertrags.
Der Grundeigentümer kann die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens nicht verhindern, indem er die Einrede der geringen Restnutzungsdauer (§ 31 Abs. 1 SachenRBerG) erhebt.
GG Art. 14 Abs. 1; LwAnpG § 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1, § 59 Abs. 1 Satz 1, § 63 Abs. 2, § 64; FlurbG §§ 27 ff.; SachenRBerG § 15 Abs. 1, § 28 Satz 2, § 31, § 32, § 53 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4 Satz 1, § 61 Abs. 1, § 68 Abs. 1; ErbbauVO § 20 Nr. 3
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BGH, 10.10.2003 - V ZR 96/03
Wird ein Grundstück in der Weise geteilt, daß Räume eines aufstehenden Gebäudes von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten werden, sind diese wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, auf dem das Gebäude steht, welchem die Räume bei natürlicher Betrachtung zuzuordnen sind. Der Wille der Beteiligten, die von der Grundstücksgrenze durchschnittenen Räume eigentumsmäßig beiden Grundstücken zuzuordnen, ist demgegenüber unbeachtlich.
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BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
Weist der Richter nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid den Beklagten mit der Zustellung der Anspruchsbegründungsschrift darauf hin, daß der Anspruch verjährt sei, besteht Grund, ihn abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Hinweis zwar an den Kläger gerichtet, aber auch dem Beklagten zuzustellen ist.
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BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02
a) Der Anspruch auf Herausgabe des Erlöses nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG ist auf das von dem Verfügungsberechtigten rechtsgeschäftlich erzielte Surrogat (§ 285 BGB) gerichtet.
b) Die Aufwendungen des Verfügungsberechtigten zur Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks mindern den nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG herauszugebenden Erlös nur dann, wenn dem Verfügungsberechtigten wegen seiner Aufwendungen ein Ersatzanspruch zusteht.
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
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BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02
a) Der Anspruch aus § 988 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB a. F.
b) Nach § 988 BGB herauszugebende Gebrauchsvorteile stellen auch dann keine wiederkehrenden Leistungen i. S. d. § 197 BGB a. F. dar, wenn sie nach dem objektiven Mietzins zu berechnen sind.
c) Der Begriff der wiederkehrenden Leistungen in § 258 ZPO einerseits und § 197 BGB a. F. andererseits ist wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen beider Vorschriften nicht deckungsgleich.
BGB § 197 a. F.
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BGH, 30.05.2003 - V ZR 421/02
a) Ein aufgrund des Verkaufsgesetzes vom 7. März 1990 geschlossener Kaufvertrag über ein volkseigenes Grundstück, zu dessen wesentlichen Bestandteilen zwei (oder mehr) Einfamilienhäuser zählten, ist kein wirksamer Kaufvertrag im Sinne von § 121 Abs. 2 lit. b SachenRBerG.
b) Ein solcher Kaufvertrag kann aber unter den Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 Satz 1 ZGB mit dem Inhalt wirksam sein, daß der Erwerb des Gebäudeeigentums an dem vom Käufer genutzten Eigenheim erfolgen soll.
SachenRBerG § 121
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BGH, 14.03.2003 - V ZR 280/02
a) Dem Eigentumserwerb nach Art. 237 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB steht es entgegen, wenn vor Ablauf der Ausschlußfrist ein Dritter das Eigentum wirksam erworben hat.
b) Dem Eigentumserwerb nach Art. 237 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB steht es nicht entgegen, wenn bei Ablauf der Ausschlußfrist weder Eigentum des Volkes noch der Abwicklungsberechtigte selbst eingetragen war, stattdessen aber eine durch Ausgliederung und Umwandlung begründete Gesellschaft, die in die Funktion des Abwicklungsberechtigten eingetreten ist und deren Anteile zu 100 % von dem Abwicklungsberechtigten gehalten werden.
EGBGB Art. 237 § 2 Abs. 2
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BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 23.00
Offene Vermögensfragen
Dingliches Nutzungsrecht; Wochenendhaus; Erholungsnutzungsrecht; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss
Gründe: I. Der Kläger beansprucht die Rückübertragung des Eigentums an dem mit einem Wochenendhaus bebauten Grundstück G. in M.
VermG § 4 Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3; ErholNutzG §§ 1 ff.
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BGH, 17.11.2000 - V ZR 487/99
a) Die Ausschlußfrist des Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB ist vom Grundstückseigentümer gleicherweise durch die Klage gegen den nach den Vorschriften über die Abwicklung des Volkseigentums Berechtigten wie gegen den nach dem Vermögenszuordnungsgesetz Verfügungsberechtigten gewahrt.
b) Die Beteiligung ehemaligen Volkseigentums an einem Nachlaß, zu dem zur Wohnungsversorgung genutzte Grundstücke zählen, ist nicht nach Art. 22 Abs. 4 EinigVtr in das Eigentum der Kommune übergegangen; dies gilt auch, wenn solche Grundstücke alleiniger Nachlaßgegenstand waren.
c) Die Ausschlußfristen des Art. 237 § 2 EGBGB wurden durch Einreichung der Klage am 30. September 1998 gewahrt, wenn die Zustimmung "demnächst" (§ 270 Abs. 3 ZPO) erfolgt ist.
EGBGB Art. 237 § 2; EinigVtr Art. 22; VZOG § 8; ZPO § 270 Abs. 3
