Rechtsprechung zu Art. 233 EGBGB
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BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
Enteignungen auf der Grundlage des DDR-Baulandgesetzes in der Spätphase der DDR nach dem 18. Oktober 1989 gegenüber Westeigentümern unter deren bewußter Nichtbeteiligung stellen grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG dar.
Die vermögensrechtliche Abwicklung kann in dieser Zeit aber keinen Vorrang vor dem Zivilrecht mehr beanspruchen. Der Eigentümer kann deshalb im Wege der Grundbuchberichtigungsklage (§ 894 BGB) geltend machen, der Enteignungsbeschluß sei mangels Bekanntgabe an ihn nicht existent geworden.
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BVerwG, 16.03.2000 - 3 C 15.99
Vermögenszuordnungsrecht
Legendiertes MfS-Vermögen; Wirksamkeit des Erwerbs von legendiertem MfS-Vermögen durch Private; Strohmanngeschäft; Treuhandverhältnis
Das auf Veranlassung und im ausschließlichen Interesse des Ministeriums für Staatssicherheit über "Strohmänner" erworbene und auf deren Namen im Grundbuch eingetragene Immobiliarvermögen ("legendiertes MfS-Vermögen") war einem wirksamen Erwerb durch Dritte aufgrund eines mit dem "Strohmann" vor Inkrafttreten der 4. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz abgeschlossenen notariellen Kaufvertrages und einer nach dem Beitritt erfolgten Grundbucheintragung zugänglich.
4. DVO/ TreuhG § 1 Satz 1; Einigungsvertrag Art. 22 Abs. 1 Satz 2; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 4
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BGH, 04.02.2000 - V ZR 146/98
Die Rechtsprechung des Senats zum sog. wucherähnlichen Rechtsgeschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) ist grundsätzlich auch auf Kaufverträge über Grundstücke in der DDR anwendbar, die unmittelbar nach Aufhebung der Preisvorschriften (hier 9. Juli 1990) geschlossen worden sind. Ob ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zuläßt, bedarf kritischer tatrichterlicher Würdigung.
BGB § 138 Bc
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BVerfG, 06.12.1999 - 1 BvR 1580/95
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen zivilgerichtliche Entscheidungen zur Beendigung vertraglicher Nutzungsverhältnisse im Beitrittsgebiet.
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BGH, 12.05.1999 - V ZB 24/98
Der Beschluß hat mangels Veröffentlichung nur Rechtswirkung nach innen entfaltet und keine Gesetzeskraft erlangt.
Die Befugnis der Gemeinden, volkseigene Grundstücke zu veräußern, ist nicht aufgrund des 1. Staatsvertrages vom 18. Mai 1990 entfallen.
Beschluß 25/ 91/ 90 des Ministerrats der DDR vom 15. August 1990 über "Grundsätze und Maßnahmen der Erfassung des Grundvermögens …"; DDR: ZGB § 27; DDR: WWSUVtr Art. 10 Abs. 6 und 26 Abs. 4; DDR: ZGB § 27
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BGH, 05.02.1999 - V ZR 196/98
Unter Gebäudeerrichtung im Sinne von § 13 Abs. 2 LPGG 1959 ist auch die Wiederherstellung eines Gebäudes mit schweren Bauschäden (Rekonstruktion) zu verstehen, wenn diese nach Umfang und Aufwand einer Neuerrichtung entspricht.
DDR: LPGG § 13 Abs. 2
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BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 645/96
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die analoge Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes in einem Nachbarrechtsstreit um ein Wegerecht gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot verstößt.
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BGH, 09.10.1998 - V ZR 214/97
Wer als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 310 ZGB auf das Eigentum eines anderen an seinem Grundstück verzichtet hat, ist nach Treu und Glauben daran gehindert, als dessen Erbe den Grundbuchberichtigungsanspruch geltend zu machen, wenn er sich nach dem Erbfall in der DDR zu dem Verzicht bekannt, insbesondere einen gegen ihn gerichteten Anspruch des als Rechtsträger aufgetretenen VEB unter Hinweis auf den Verzicht geleugnet hat; eine Heilung des dem Verzicht anhaftenden Mangels nach Art. 237 § 1 EGBGB ist in diesem Falle nicht eingetreten.
EGBGB (1986) Art. 237 § 1; DDR: ZGB § 310
