Rechtsprechung zu Art. 237 EGBGB
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BGH, 05.05.2006 - V ZR 236/05

a) Art. 233 § 7 Abs. 1 EGBGB ordnet den Fortbestand der Verfügungsbefugnis des Veräußerers nicht an, sondern setzt die Verfügungsbefugnis voraus. Die Befugnis folgt nur bei wirksam entstandenem Volkseigentum aus Art. 233 § 2 Abs. 2 EGBGB (Bestätigung von Senatsurt. v. 27. November 1998, V ZR 180/ 97, VIZ 1999, 161, 163).

b) Die aus § 8 VZOG in der vor dem 22. Juli 1997 geltenden Fassung folgende Buchposition der verfügungsbefugten Stelle nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil und führt unter den Voraussetzungen des § 892 BGB zum gutgläubigen Erwerb von zu Unrecht als volkseigen gebuchten Grundstücken (Fortführung der Senatsurt. v. 19. Juni 1998, V ZR 356/ 96, VIZ 1998, 519, 521, und v. 23. Januar 2004, V ZR 205/ 03, VIZ 2004, 362, 363)

EGBGB Art. 233 §§ 2 Abs. 2, 7 Abs. 1; BGB § 892; VZOG § 8

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BVerwG, 29.09.2003 - 3 B 59.03

Gründe: Die Beschwerde entbehrt der von der Klägerin als Revisionszulassungsgrund geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung.

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BGH, 20.06.2008 - V ZR 149/07

Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, insbesondere die Begrenzung des Ankaufspreises für Verkehrsflächen nach § 5, ist verfassungsgemäß.

VerkFlBerG § 3 Abs. 1, § 5

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BGH, 30.11.2005 - IV ZR 4/04

1. Die Bundesrepublik Deutschland haftet nicht im Wege der Universalsukzession für Verbindlichkeiten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

2. Im Einigungsvertrag und auch sonst nicht besonders geregelte Verbindlichkeiten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die nicht mit übernommenen Gegenständen des Aktivvermögens zusammenhängen (sog. isolierte Verbindlichkeiten), sind ersatzlos weggefallen.

GG Art. 135a; EinigungsV Art. 22 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 13.10.2000 - V ZR 451/98

Sind Erben hinsichtlich eines Gesamthandanteils zusätzlich Nacherben, so kann bei einer Erbauseinandersetzung zwischen ihnen und dem Vorerben, der auf den Vorerben übertragene Nachlaßgegenstand mit Mitteln der Erbschaft im Sinne des § 2111 Abs. 1 BGB erworben worden sein (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urt. v. 3. Dezember 1958, V ZR 98/ 57, LM § 242 [Ca] Nr. 13; BGHZ 40, 115, 122 f).

BGB § 2111 Abs. 1

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