Rechtsprechung zu Art. 27 EGBGB
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BGH, 26.10.2006 - I ZR 20/04
Das schuldhafte Verhalten bei der Führung oder der sonstigen Bedienung des Schiffes (nautisches Verschulden), für das die Haftung des Verfrachters nach § 607 Abs. 2 Satz 1 HGB ausgeschlossen ist, umfasst auch vorsätzliche oder fahrlässige Verhaltensweisen eines Besatzungsmitglieds, die - im weiteren Verlauf nicht mehr vom menschlichen Willen gesteuert (hier: Einschlafen des Wachhabenden) - zum Schadenseintritt führen.
HGB § 607 Abs. 2 Satz 1
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BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04
a) Das Erlöschen einer im Jahre 1925 begebenen, in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden vertriebenen Golddollaranleihe der Stadt D. ist nach deutschem Recht zu beurteilen.
b) Die dreißigjährige Vorlegungsfrist für die im Jahr 1945 fällige Anleihe ist im Jahre 1975 abgelaufen, ohne unterbrochen oder gehemmt worden zu sein.
c) Die heutige Landeshauptstadt D. wäre auch nicht Schuldnerin dieser Anleihe, weil sie rechtlich nicht identisch mit der im Jahre 1925 bestehenden Stadt ist und die Anleiheschuld nicht auf sie übergegangen ist.
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BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04
1. a) In der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit ist im Zweifel auch die Rüge der internationalen Unzuständigkeit enthalten. Ob dies anzunehmen ist, ist durch Auslegung der Rüge zu ermitteln.
b) Hat die beklagte Partei die internationale Unzuständigkeit wirksam gerügt, so wirkt eine nur hilfsweise vorgebrachte Einlassung zur Sache nicht zuständigkeitsbegründend i. S. d. Art. 24 Satz 1 EuGVVO.
2. Im Verfahren vor einem deutschen Gericht bestimmt sich der Erfüllungsort i. S. d. Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO nach deutschem Kollisionsrecht. Gemäß Art. 28 Abs. 2 EGBGB ist daher bei einem Streit über die Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag deutsches materielles Recht anzuwenden, wenn der Verkäufer seinen Sitz in Deutschland hat.
3. Zur stillschweigenden Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschlüssen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen von Kaufleuten.
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BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung
Ein Arbeitgeber verletzt weder den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch verstößt er gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn er die Zahlung einer freiwilligen Abfindung davon abhängig macht, dass der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht gerichtlich vorgeht.
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BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01
Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung
1. Die Bürgenhaftung nach § 1a AEntG ist mit der durch Art. 49 EG gewährleisteten Freiheit des Dienstleistungsverkehrs vereinbar.
2. Der Haftung nach § 1a AEntG unterliegt nur der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt für tatsächlich geleistete Arbeit. Nicht erfasst werden Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers sowie Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlung.
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BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03
a) Zur internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
b) Zur internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ bei Ansprüchen aus Darlehen.
c) Die Entscheidungsbefugnis des nach Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ für die Entscheidung über deliktische Ansprüche international zuständigen Gerichts erstreckt sich nicht auf die Prüfung anderer, nicht deliktsrechtlicher Anspruchsgrundlagen (Bestätigung von BGHZ 132, 105 ff. und BGHZ 153, 173 ff.).
EuGVÜ Art. 5 Nr. 1 und Nr. 3
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BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03
1. Ein Vorbringen kann gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn es einen Gesichtspunkt betrifft, der vom Gericht des ersten Rechtszuges für unerheblich gehalten worden ist und dessen Zurückhaltung durch das erstinstanzliche Verfahren veranlaßt worden ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/ 03).
2. a) Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/ B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlußrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/ 02).
b) Ist wegen der Insolvenz des Auftragnehmers und wegen des Zeitablaufs die Erstellung einer prüfbaren Schlußrechnung nicht möglich, kann die Klage nicht allein deshalb als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden, weil eine prüfbare Schlußrechnung nicht vorliegt. Die Klage kann dann aufgrund eines Vortrages ganz oder teilweise Erfolg haben, der dem Tatrichter eine ausreichende Grundlage für eine Schätzung nach § 287 ZPO bietet.
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BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 203/03
Zum Anspruch des Lieferanten einer technischen Anlage aus § 324 Abs. 1 BGB a. F. auf Zahlung der vereinbarten Vergütung nach § 631 Abs. 1 BGB a. F. gegen den Leasinggeber, wenn der Leasingnehmer die Fertigstellung der Anlage dadurch unmöglich gemacht hat, daß er die Anlage durch einen Dritten hat fertigstellen lassen.
BGB § 324 Abs. 1 a. F.
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BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 656/02
Kündigung einer im Ausland als sog. Ortskraft beschäftigten Sprachlehrerin wegen Schließung eines Kulturinstituts
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, die der Beklagte mit Schließung eines Kulturinstituts begründet hat, und die Weiterbeschäftigung der Klägerin.
