Rechtsprechung zu Art. 3 EGBGB
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BGH, 28.09.2005 - XII ZR 17/03

a) Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unterhaltsansprüche vor Inkrafttreten der Brüssel I-Verordnung (EuGVVO).

b) Unterhaltsansprüche eines nichtehelich geborenen kroatischen Kindes für die Zeit vor Inkrafttreten des HUÜ 73 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. April 1987 richten sich gemäß Art. 21 EGBGB a. F. allein nach dem Recht des Staates, dem die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes angehörte.

ZPO § 560; EGBGB Artt. 3 Abs. 2, 18 Abs. 1 und 2, 21 a. F., 200 Abs. 1; HUÜ 73 Art. 12 1973; HUÜ 56 Artt. 1, 6 1956; Brüssel I Artt. 66, 76; EuGVÜ Art. 2 Abs. 1

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BFH, 04.07.2002 - III R 8/01

1. § 33a Abs. 1 Satz 1 und 5 EStG i. d. F. des JStG 1996 lässt nur noch Unterhaltsleistungen an Personen, die nach inländischen Maßstäben gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu. Unterhaltsleistungen an nach den Vorschriften des BGB nicht unterhaltsberechtigte Angehörige in der Seitenlinie sind auch dann nicht abziehbar, wenn der Steuerpflichtige nach ausländischem Recht zu deren Unterhalt verpflichtet ist, selbst wenn die Unterhaltspflicht aufgrund internationalen Privatrechts im Inland verbindlich ist.

2. Die Beschränkung des Abzugs auf Unterhaltsleistungen an nach inländischem Recht unterhaltsberechtigte Personen verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Europarecht.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und 2; EStG §§ 33, 33a Abs. 1 Satz 1 und 5; EGBGB Art. 3 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1, 3 und 6; Assoziierungsabkommen mit der Türkei vom 12. September 1963 Art. 9; Beschluss Nr. 1/ 80 des Assoziationsrates Art. 10 Abs. 1; Beschluss Nr. 3/ 80 des Assoziationsrates Art. 39

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BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03

Die Auslegung eines Testaments im Sinne einer Erbeinsetzung setzt nicht notwendig voraus, daß dem Erben dem Werte nach der größte Teil des Nachlasses verbleibt.

Weist der Erblasser den Abkömmlingen im Testament ihren gesetzlichen Pflichtteil zu und ist darin keine Erbeinsetzung zu sehen, steht noch nicht fest, ob die Abkömmlinge auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht beschränkt oder ob sie mit Vermächtnissen in Höhe ihrer Pflichtteilsquote bedacht werden sollten. Das hängt davon ab, ob der Erblasser die Abkömmlinge begünstigen oder ihnen nur belassen wollte, was er ihnen nach dem Gesetz nicht entziehen konnte.

Ein deutscher Erblasser kann durch ein gemäß § 2247 BGB gültiges eigenhändiges Testament wirksam auch über ein in Florida/ USA belegenes Grundstück verfügen, obwohl diese Testamentsform dort nicht zulässig ist, die USA nicht dem Haager Testamentsformübereinkommen beigetreten sind und für das dort belegene Grundstück im übrigen das Erbrecht Floridas gilt (Art. 3 Abs. 3 EGBGB).

BGB § 2087 Abs. 2, § 2304

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BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

1. Die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an einem in Deutschland belegenen Grundstück, die ein deutscher Schuldner einer von ihm beherrschten ausländischen Gesellschaft (hier: Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Hawaii) übertragen hat, richtet sich nach deutschem Recht.

2. Der Anfechtungsgläubiger, der eine objektive Gläubigerbenachteiligung darzulegen und zu beweisen hat, genügt dieser Last, indem er vorträgt und notfalls beweist, daß der Anfechtungsgegner einen Gegenstand aus dem Vermögen des Schuldners ohne angemessene Gegenleistung erlangt hat. Es ist dann Sache des Anfechtungsgegners, im einzelnen Tatsachen vorzubringen, aus denen er anfechtungsrechtlich beachtliche Einwände herleitet.

EGBGB Art. 3 ff. (IPR); AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 1

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BGH, 13.12.2000 - XII ZR 278/98

Tatbestand: Die Parteien streiten um Trennungsunterhalt für die Zeit ab 1. April 1997.

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BGH, 06.07.2005 - XII ZB 50/03

Zwischen iranischen Ehegatten findet gemäß Art. 8 III des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens (vom 17. Februar 1929 - RGBl. 1930 II 1006) ein Versorgungsausgleich auch dann nicht statt, wenn ein Ehegatte während der Ehe in Deutschland Versorgungsanrechte erworben hat; Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB findet insoweit keine Anwendung.

EGBGB Art. 17 Abs. 3 Satz 2; Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen Art. 8 III

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BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02

Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde dagegen, dass nach der hier angegriffenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten, die nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sondern gemäß Art.

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BGH, 13.10.2004 - I ZR 245/01

Soweit mit dem Begriff des "genuine link" zur Anerkennung der Rechtspersönlichkeit einer US-amerikanischen Gesellschaft deren wirtschaftliche Anknüpfung an den Gründungsstaat zu fordern ist, genügt bereits eine geringe Betätigung.

Deutsch-amerikanischer Freundschaftsvertrag Art. XXV Abs. 5 Satz 2

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BGH, 06.10.2004 - XII ZR 225/01

a) Zur kollisionsrechtlich gebotenen Anwendung religiösen (hier: islamisch-schiitischen) Rechts durch deutsche Gerichte.

b) Zum Verfahren und zu den Voraussetzungen der Inlandsscheidung iranischer Staatsangehöriger schiitischen Glaubens auf Antrag der Ehefrau.

Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen Art. 8 Abs. 2, Abs. 3; EGBGB Art. 17 Abs. 2; iran. ZGB Art. 1130

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BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund Sozialhilfebezug der Eltern; Ausweisungsgrund als abstrakter Versagungsgrund; Zulassung der Sprungrevision durch den Einzelrichter.

1. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AuslG darf einem Ausländer dann nicht unter Berufung auf den Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 6 AuslG mit der Begründung versagt werden, dass seine in Deutschland lebenden Eltern Sozialhilfe beziehen, wenn die Eltern ein eigenes Aufenthaltsrecht besitzen, das vom Aufenthaltsstatus des Sohnes unabhängig ist.

2. Der Senat lässt offen, ob die Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung der Sprungrevision ausnahmsweise entfallen oder die Zulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters ergangen ist (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65. 03)

GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; AuslG § 24 Abs. 1; § 35; § 46 Nr. 6; VwGO § 6, § 134

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