Rechtsprechung zu Art. 30 EGBGB
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BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

1. Der Arbeitsvertrag ist Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB.

2. In Formulararbeitsverträgen können zweistufige Ausschlussklauseln vereinbart werden. Die Mindestfrist für die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche beträgt drei Monate.

3. Ist die Ausschlussfrist zu kurz bemessen, benachteiligt sie den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam. Die Ausdehnung auf eine zulässige Dauer kommt nicht in Betracht. Es gilt dann allein das gesetzliche Verjährungsrecht.

4. Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts findet bei ausgehandelten Vertragsbedingungen eine Billigkeitskontrolle im Sinne einer allgemeinen, nicht auf die Besonderheiten des Falles bezogenen Angemessenheitsprüfung nach § 242 BGB nicht mehr statt.

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BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

1. Die Bürgenhaftung nach § 1a AEntG ist mit der durch Art. 49 EG gewährleisteten Freiheit des Dienstleistungsverkehrs vereinbar.

2. Der Haftung nach § 1a AEntG unterliegt nur der Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt für tatsächlich geleistete Arbeit. Nicht erfasst werden Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers sowie Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Verzugszinsen wegen verspäteter Lohnzahlung.

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BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 45/03

Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

Der Erfüllungsort i. S. v. Art. 5 Nr. 1 1. Alt. LugÜ ist nicht vertragsautonom, sondern nach dem Recht zu bestimmen, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgeblich ist.

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BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02

Entfristungsklage - Auslandsbeschäftigung

Tatbestand: Die Parteien streiten über das Bestehen und den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses.

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01

Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, dem Beklagten über die von ihm in Deutschland beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer Auskunft zu erteilen und Beiträge zu leisten.

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 406/00

Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Rumänien

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin seit dem 1. Januar 1999 verpflichtet ist, an dem Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen.

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01

Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik

1. § 1 Abs. 3 AEntG erstreckt die Normwirkung der tariflichen Regelungen über das Urlaubskassenverfahren in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Slowakischen Republik haben und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das gilt auch, soweit die tariflichen Regelungen besondere Bestimmungen für ausländische Arbeitgeber treffen.

2. Die Herausnahme der Gruppe der Angestellten aus dem tarifvertraglich geregelten Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe verstößt nicht gegen Art 3 Abs. 1 GG.

3. Das Revisionsgericht kann eine Widerklage als zugelassen behandeln, wenn das Berufungsgericht den Begriff Sachdienlichkeit verkannt hat.

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes auf Arbeitgeber mit Sitz in Polen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden

§ 1 Abs. 3 AEntG erstreckt die Normwirkung der tariflichen Regelungen über das Urlaubskassenverfahren in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Republik Polen haben und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das gilt auch, soweit die tariflichen Regelungen besondere Bestimmungen für ausländische Arbeitgeber treffen.

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EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

Eine Regelung eines Mitgliedstaats wie diejenige über das ISR, wonach Arbeitsverträge mit Seeleuten, die Staatsangehörige von Drittstaaten sind und in dem betreffenden Mitgliedstaat keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben, Arbeits- und Vergütungsbedingungen unterworfen werden können, für die nicht das Recht dieses Mitgliedstaats gilt und die deutlich ungünstiger sind als diejenigen für die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats, ist keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 92 Absatz 1 EWG-Vertrag. Artikel 117 EWG-Vertrag steht der Anwendung einer solchen Regelung nicht entgegen.

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BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 167/07

Baugewerbe - Arbeitnehmerentsendung - Entschädigung für verfallene Urlaubsabgeltung - Schadensersatz

Tatbestand: Der Kläger verlangt tarifliche Entschädigung für einen verfallenen Urlaubsabgeltungsanspruch.

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