Rechtsprechung zu Art. 30 EGBGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
34
BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 1/01 R
Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Seemann - Auslandsaufenthalt - Leistungen - Ruhen
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.
von
34
BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 33/00
Arbeitnehmerbegriff
Tatbestand: Die Parteien streiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
von
34
BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 490/99
Staatsimmunität; Zwischenurteil
Kommt das Berufungsgericht in einem Zwischenstreit über das Vorliegen einer Prozeßvoraussetzung (hier deutsche Gerichtsbarkeit) im Gegensatz zu dem erstinstanzlichen Gericht zu dem Ergebnis, die Prozeßvoraussetzung liege nicht vor, so hat es die Klage als unzulässig abzuweisen.
Entscheidet das Berufungsgericht in einem derartigen Fall nur über die Prozeßvoraussetzung, kann die Klageabweisung noch durch das Revisionsgericht erfolgen.
von
34
BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99
Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche Seeschiffahrt (HTV- und MTV-See) aufgrund des von der Internationalen Transportarbeiter Föderation (ITF) für ein unter deutscher Flagge fahrendes und in dem Internationalen Schiffahrtsregister (ISR) eingetragenes Schiff abgeschlossenen ISR-Flottenvertrages und Sondervertrages zum ISR-Flottenvertrag
1. Der Sondervertrag zum ISR-Flottenvertrag, den die Internationale Transportarbeiter Föderation (ITF) mit deutschen Reedern für unter deutscher Flagge fahrende und im Internationalen Schiffahrtsregister (ISR) eingetragene Seeschiffe abgeschlossen hat, enthält keine Regelungen, die die unmittelbare Geltung des Heuertarifvertrages und Manteltarifvertrages für die deutsche Seeschiffahrt (HTV- und MTV-See) für die betroffenen Seeleute begründen.
2. Dieser Sondervertrag kann auch nicht als Koalitionsvertrag zugunsten Dritter angesehen werden.
3. Es bleibt unentschieden, ob die Internationale Transportarbeiter Föderation (ITF) als Spitzenorganisation iS des § 2 Abs. 3 TVG tariffähig ist.
