Rechtsprechung zu Art. 32 EGBGB
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BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99
Zu den maßgeblichen Umständen einer konkludenten Rechtswahl für einen Architektenvertrag zugunsten des deutschen Rechts.
Der Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Architektenvertrag ist regelmäßig der Ort des Bauwerkes, wenn der Architekt sich verpflichtet hat, für das Bauvorhaben die Planung und die Bauaufsicht zu erbringen.
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BSG, 05.04.2000 - B5 RJ 38/99 R
Gründe: I. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Auszahlung seiner Regelaltersrente.
