Rechtsprechung zu Art. 5 EGBGB
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BGH, 11.10.2006 - XII ZR 79/04

a) Zu den Voraussetzungen des kanonischen Rechts für die Wirksamkeit einer Ehe, die syrische Staatsangehörige in Syrien vor dem Priester einer chaldäischen Kirche geschlossen haben, wenn der Ehemann entweder der römisch-katholischen oder der (as) syrisch-katholischen und die Ehefrau der syrisch-orthodoxen Kirche angehört.

b) Zur Frage des auf den Scheidungsantrag der Ehefrau anzuwendenden Sachrechts, wenn beide Parteien im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit als Asylbewerber oder zumindest als Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland lebten.

c) Zur Frage, ob die Unscheidbarkeit der Ehe nach kanonischem Recht mit Art. 6 Abs. 1 GG und deutschem ordre public vereinbar ist (Aufgabe des Senatsbeschlusses BGHZ 41, 136, 147 und des Senatsurteils BGHZ 42, 7, 11).

GG Art. 6 Abs. 1; EGBGB Artt. 5, 6, 13 Abs. 1, 14 Abs. 1, 17 Abs. 1; AsylVerfG § 2 Abs. 1; Genfer Abkommen Art. 12; Syrien: PersonalstatutG Nr. 59 Art. 308; Syrien: RelGemeinschaftenStatut Art. 23; Codex Iuris Canonici (CIC) cann. 1117, 1127, 1141; Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) cann. 780 § 2, 781 § 1 Nr. 1, 853

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BGH, 23.07.2003 - XII ZB 188/99

1. Hat ein Ehegatte ausländische Versorgungsanrechte erworben, die im Inland nicht realisierbar sind, steht dies der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht entgegen, wenn dieser Ehegatte auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht zu erwarten ist, daß er in das Ausland zurückkehrt und so in den Genuß seiner dort erworbenen Versorgungsanrechte gelangt.

2. Der Umstand, daß nur ein Ehegatte die Voraussetzungen des Fremdrentengesetzes erfüllt, läßt es nicht als grob unbillig erscheinen, daß dieser die rentenrechtlichen Vorteile, die ihm aus der Berücksichtigung seiner in der Ehezeit im Ausland (hier: Kasachstan) zurückgelegten Beitragszeiten erwachsen, mit dem anderen Ehegatten teilt.

BGB §§ 1587 Abs. 1, 1587 c; FremdrentenG; EGBGB Art. 17 Abs. 3, Art. 14 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2

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BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00

Gemäß Art 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB war § 613a BGB im Beitrittsgebiet bis zum 31. Dezember 1998 auf einen Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren nicht anzuwenden. Die zeitlich befristete Suspendierung von § 613a BGB erstreckt sich auch auf die im Gesamtvollstreckungsverfahren vollzogenen Übertragungen solcher Betriebe oder Betriebsteile, die nicht im Beitrittsgebiet, sondern in den alten Bundesländern lagen.

Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren

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BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 50/02 R

Geschiedenenwitwenrentenanspruch - Beitrittsgebiet - nachehelicher Unterhaltsanspruch - Übersiedlung des Verpflichteten in die alten Bundesländer vor Beitritt - Rechtsanwendung

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts - IntPRNRG - vom 25. 7. 1986 (BGBl I 1986, 1142) am 1. 9. 1986 ist bei in der DDR geschiedenen deutschen Ehegatten für einen Unterhaltsanspruch als Voraussetzung einer Geschiedenenwitwenrente bundesdeutsches und nicht das Recht, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, maßgebend, wenn der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte vor dem 3. 10. 1990 in die Bundesrepublik übergesiedelt ist und der letzte wirtschaftliche Dauerzustand nach dem 31. 8. 1986 liegt (Anschluss an und Fortführung von BGH vom 10. 11. 1993 - XII ZR 127/ 92 = BGHZ 124, 57).

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BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01

Zur Berücksichtigung laufenden Einkommens, das am Stichtag in Form von Bar- oder Bankguthaben vorhanden ist, beim Endvermögen.

BGB § 1375 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 21.03.2001 - XII ZB 83/99

Ehegatten, die unter dem für ihre Namensführung zuvor maßgebenden ausländischen Recht bereits einen Ehenamen bestimmt hatten, können, wenn für sie nunmehr deutsches Recht anwendbar wird, gemäß § 1355 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB ihren Ehenamen (mit Wirkung für die Zukunft) neu bestimmen.

BGB § 1355 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; EGBGB Art. 10

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BGH, 22.07.2004 - VII ZR 232/01

Hängen Klage und Widerklage von derselben Vorfrage ab und kann über die Klage ein Grundurteil nicht ergehen, so kommt auch hinsichtlich der Widerklage ein Teilgrundurteil nicht in Betracht. Eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a. F. scheidet deshalb aus.

ZPO § 301, § 304; ZPO a. F. § 538 Abs. 1 Nr. 3

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BSG, 12.02.2004 - B 12 P 2/03 R

Anspruch der Träger der privaten Pflegversicherung auf Erstattung der Pauschgebühr gegen den Versicherten

Tatbestand: Streitig ist, ob die Klägerin vom Beklagen die Erstattung von Pauschgebühren verlangen kann.

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BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 22/02 R

Geschiedenenwitwenrente - Ehescheidung nach DDR-Recht - internationales Privatrecht - Scheidungsstatut - interlokales Kollisionsrecht - Verfassungsmäßigkeit

Tatbestand: Die Klägerin begehrt Geschiedenenwitwenrente.

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BGH, 21.05.2003 - VIII ZR 57/02

Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Bestimmung in einem Handelsvertretervertrag, wonach der Handelsvertreter mit der Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs auf Leistungen aus einer unternehmerfinanzierten Altersversorgung (Treuegeld) verzichtet.

BetrAVG § 3; HGB § 89b; AGBG § 9

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