Rechtsprechung zu Art. 6 EGBGB
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BGH, 11.10.2006 - XII ZR 79/04

a) Zu den Voraussetzungen des kanonischen Rechts für die Wirksamkeit einer Ehe, die syrische Staatsangehörige in Syrien vor dem Priester einer chaldäischen Kirche geschlossen haben, wenn der Ehemann entweder der römisch-katholischen oder der (as) syrisch-katholischen und die Ehefrau der syrisch-orthodoxen Kirche angehört.

b) Zur Frage des auf den Scheidungsantrag der Ehefrau anzuwendenden Sachrechts, wenn beide Parteien im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit als Asylbewerber oder zumindest als Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland lebten.

c) Zur Frage, ob die Unscheidbarkeit der Ehe nach kanonischem Recht mit Art. 6 Abs. 1 GG und deutschem ordre public vereinbar ist (Aufgabe des Senatsbeschlusses BGHZ 41, 136, 147 und des Senatsurteils BGHZ 42, 7, 11).

GG Art. 6 Abs. 1; EGBGB Artt. 5, 6, 13 Abs. 1, 14 Abs. 1, 17 Abs. 1; AsylVerfG § 2 Abs. 1; Genfer Abkommen Art. 12; Syrien: PersonalstatutG Nr. 59 Art. 308; Syrien: RelGemeinschaftenStatut Art. 23; Codex Iuris Canonici (CIC) cann. 1117, 1127, 1141; Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) cann. 780 § 2, 781 § 1 Nr. 1, 853

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BGH, 29.03.2001 - I ZR 182/98 - Lepo Sumera

a) Während der Geltung des staatlichen Außenhandelsmonopols in der Sowjetunion konnte die staatliche Agentur VAAP - nach deutschem Recht wirksam - Nutzungsrechte an den Werken sowjetischer Urheber einräumen. Der Wirksamkeit eines entsprechenden Musikverlagsvertrags steht der deutsche ordre public auch nach Abschaffung des Außenhandelsmonopols in der Sowjetunion und nach der Auflösung der UdSSR nicht entgegen.

b) Ein nicht mehr vom sowjetischen Außenhandelsmonopol betroffener Urheber (hier ein estnischer Komponist nach dem Wiedererlangen der Unabhängigkeit Estlands) kann jedoch berechtigt sein, den von der Agentur über seine Werke geschlossenen Verlagsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

c) Die Werke estnischer Urheber waren während der Zugehörigkeit Estlands zur UdSSR in Deutschland nach § 121 Abs. 4 Satz 1 UrhG i. V. mit Art. II Abs. 2 des Welturheberrechtsabkommens geschützt. Der durch das Ausscheiden Estlands aus der Sowjetunion und die damit verbundene Beendigung der Mitgliedschaft im Welturheberrechtsabkommen unterbrochene Schutz ist jedoch 1994 durch den Beitritt Estlands zur Revidierten Berner Übereinkunft wieder aufgelebt (Art. 18 Abs. 1 und 4 RBÜ).

EGBGB 1986 Art. 6; UrhG § 121 Abs. 4; RBÜ (Pariser Fassung) Art. 18

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BGH, 08.05.2000 - II ZR 182/98

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gewerkschaft ihrem Mitglied Rechtsschutz für die Erhebung einer Schadenersatzklage im Ausland versagen darf.

EGBGB Art. 6; ZPO § 286 A

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BGH, 25.01.2005 - XI ZR 78/04

a) Zu den zwingenden Bestimmungen im Sinne des Art. 29 Abs. 1 EGBGB können auch richterrechtliche Regeln gehören.

b) Zur Frage, bis wann der Termin- und Differenzeinwand gemäß §§ 52 ff. BörsG a. F. und § 764 BGB a. F. zum deutschen ordre public gehörte.

BGB § 764 a. F.; EGBGB Art. 6, 29; BörsG §§ 52 ff. a. F.

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BGH, 29.03.2006 - XII ZB 69/03

Zwischen Ehegatten, die während der Ehe ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt im Gebiet der ehemaligen DDR hatten und dort vor dem 1. Januar 1992 auf einen vor dem Inkrafttreten des IPR-Neuregelungsgesetzes am 1. September 1986 rechtshängig gewordenen Scheidungsantrag geschieden wurden, findet der Versorgungsausgleich nicht statt, es sei denn, dass beide vor dem Wirksamwerden des Beitritts am 3. Oktober 1990 in die alten Bundesländer übersiedelt sind.

BGB § 1587; EGBGB Artt. 220 Abs. 1, 234 § 6 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

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BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 780/98

Verjährung von Ansprüchen auf Zusatzrente nach der AO 54

1. Ansprüche auf betriebliche Versorgungsleistungen aus einem privatrechtlich organisierten abhängigen Beschäftigungsverhältnis verjähren nach § 196 Abs. 1 Nr. 8 oder Nr. 9 BGB in zwei Jahren.

2. Zu diesen Ansprüchen zählen auch Zusatzrentenansprüche nach der AO 54, deren Verjährung sich seit dem 3. Oktober 1990 nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet (Art 231 § 6 Abs. 1 EGBGB).

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BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), soweit er ausländische Transsexuelle, die sich rechtmäßig und nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, von der Antragsberechtigung zur Änderung des Vornamens und zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 TSG ausnimmt, sofern deren Heimatrecht vergleichbare Regelungen nicht kennt.

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BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den MDK - Verjährung - Verjährung einer Erstattung einer zu Unrecht gezahlten Vergütung auch nach dem 31. 12. 2007 - Streitwert der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen

Tatbestand: Die klagende Krankenkasse nimmt die beklagte Universitätsklinik im Wege der Stufenklage auf Herausgabe der medizinischen Unterlagen von 8 Behandlungsfällen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg zwecks Prüfung der sachlichen Richtigkeit der erfolgten ...

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BGH, 17.07.2008 - IX ZR 148/07

Der Insolvenzverwalter, der die Unzulässigkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung geltend macht, weil ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit hierzu durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat, muss die Anfechtbarkeit von der objektiven Gläubigerbenachteiligung möglicherweise entgegenstehenden Rechten des Insolvenzgläubigers nicht innerhalb der Anfechtungsfrist gerichtlich geltend machen.

InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 146 a. F.

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BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1624/06

Gründe: Der togolesische Beschwerdeführer wendet sich gegen die Bestellung eines Vormunds für seinen Neffen J. - gleichfalls togolesischer Staatsangehörigkeit -, dessen Vaterschaft er - obwohl er nicht der biologische Vater ist - in Togo anerkannt hat.

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