Rechtsprechung zu Art. 6 EGBGB
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BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R

Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch Klageerhebung beim Sozialgericht - Konkretisierung des Klageanspruchs

Tatbestand: Streitig ist die Rückzahlung einer Fallpauschale für eine Krankenhausbehandlung. In dem von der Beklagten betriebenen Krankenhaus gebar eine Versicherte der klagenden Krankenkasse am 18. Juni 1996 Zwillinge. Es handelte sich um Frühgeburten zwischen dem 225. und 259. ...

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BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 31/03 R

Lohnfortzahlungsversicherung - Arbeitgeber - Umlagepflicht - Beschäftigung einer Vielzahl von Arbeitern mit 10 Wochen- oder 45 Monatsstunden

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Pflicht der Klägerin, Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) zu zahlen.

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BGH, 06.07.2005 - XII ZB 50/03

Zwischen iranischen Ehegatten findet gemäß Art. 8 III des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens (vom 17. Februar 1929 - RGBl. 1930 II 1006) ein Versorgungsausgleich auch dann nicht statt, wenn ein Ehegatte während der Ehe in Deutschland Versorgungsanrechte erworben hat; Art. 17 Abs. 3 Satz 2 EGBGB findet insoweit keine Anwendung.

EGBGB Art. 17 Abs. 3 Satz 2; Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen Art. 8 III

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BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine Krankenkasse - Verjährung

Tatbestand: In der vom klagenden Verein betriebenen Klinik in S. wurde eine Versicherte der beklagten Krankenkasse in der Zeit vom 1. bis zum 27. Oktober 1998 auf Grund der Aufnahmediagnose "Parkinson-Syndrom und Schizophrenie" behandelt. Auf den Kostenübernahmeantrag vom 2. Oktober 1998 erklärte ...

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BGH, 06.10.2004 - XII ZR 225/01

a) Zur kollisionsrechtlich gebotenen Anwendung religiösen (hier: islamisch-schiitischen) Rechts durch deutsche Gerichte.

b) Zum Verfahren und zu den Voraussetzungen der Inlandsscheidung iranischer Staatsangehöriger schiitischen Glaubens auf Antrag der Ehefrau.

Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen Art. 8 Abs. 2, Abs. 3; EGBGB Art. 17 Abs. 2; iran. ZGB Art. 1130

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BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG zur Frage nach der Existenz einer allgemeinen Regel des Völkerrechts über die Belegenheit von Forderungen auf Auszahlung von ...

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BGH, 28.05.2008 - XII ZR 61/06

Die Scheidung nach mosaischem Recht durch Übergabe des Scheidebriefs (Get) ist eine rechtsgeschäftliche Scheidung (Privatscheidung) und keine Statusentscheidung des Rabbinatsgerichts (Anschluss an Senatsurteil vom 2. Februar 1994 - XII ZR 148/ 92 - FamRZ 1994, 434 ff.).

Maßstab für die Anerkennung einer solchen ausländischen Privatscheidung ist Art. 17 EGBGB. Bei Geltung deutschen Scheidungsstatuts ist sie im Inland nicht anerkennungsfähig.

Die anderweitige Rechtshängigkeit eines Scheidungsverfahrens vor dem Rabbinatsgericht in Israel steht deshalb bei Geltung deutschen Scheidungsstatuts einer Inlandsscheidung nicht entgegen.

EGBGB Artt. 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 14 Abs. 1 Nr. 1; ZPO §§ 606 a Abs. 1 Nr. 1, 328, 261 Abs. 3; BGB § 1564 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 06.03.2008 - III ZR 206/07

Die Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheids auf den Eingang des Antrags (§ 693 Abs. 2 ZPO in der Fassung des Gesetzes vom 3. Dezember 1976, BGBl. I S. 3281, und in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, sowie § 167 ZPO n. F.) setzt nicht voraus, dass die Verjährung zum Zeitpunkt der Zustellung ohne die Rückwirkung eingetreten wäre.

BGB § 195 n. F., § 196 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 a. F., § 201 Satz 1 a. F., § 204 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 n. F., § 209 Abs. 2 Nr. 1 a. F.; EGBGB Art. 229 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, Abs. 4; ZPO § 693 Abs. 2 a. F., § 167 n. F.

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BGH, 07.02.2008 - IX ZR 198/06

a) Die Verjährung des Schadensersatzanspruches gegen einen Steuerberater, der steuerliche Nachteile seines Mandanten verschuldet hat, beginnt mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides; das gilt auch dann, wenn der Steuerbescheid noch keine Steuerfestsetzung enthält, sondern Bemessungsgrundlagen selbständig feststellt, welche für die nachfolgende Steuerfestsetzung bindend sind.

b) Für den Beginn der Verjährung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen oder seinem Steuerberater tatsächlich zugegangen ist; die gesetzliche Bekanntgabefiktion in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht maßgebend.

StBerG § 68 a. F.; AO § 122 Abs. 2

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BGH, 10.01.2008 - IX ZR 53/06

Beruht der Schadensersatzanspruch des Mandanten auf falscher Auskunft des Steuerberaters über die Höhe der nach einer Betriebsprüfung gesondert und einheitlich festzustellenden Gewinne, so beginnt der Lauf der Verjährung mit der ersten Bekanntgabe des hierauf ergehenden Feststellungsbescheides, ohne dass es darauf ankommt, ob dieser Bescheid gleichzeitig oder später auch dem geschädigten Mandanten bekannt gegeben wird.

StBerG § 68 a. F.; AO § 179, § 180 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

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