Rechtsprechung zu Art. 7 EGBGB
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BGH, 05.05.2006 - V ZR 236/05

a) Art. 233 § 7 Abs. 1 EGBGB ordnet den Fortbestand der Verfügungsbefugnis des Veräußerers nicht an, sondern setzt die Verfügungsbefugnis voraus. Die Befugnis folgt nur bei wirksam entstandenem Volkseigentum aus Art. 233 § 2 Abs. 2 EGBGB (Bestätigung von Senatsurt. v. 27. November 1998, V ZR 180/ 97, VIZ 1999, 161, 163).

b) Die aus § 8 VZOG in der vor dem 22. Juli 1997 geltenden Fassung folgende Buchposition der verfügungsbefugten Stelle nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil und führt unter den Voraussetzungen des § 892 BGB zum gutgläubigen Erwerb von zu Unrecht als volkseigen gebuchten Grundstücken (Fortführung der Senatsurt. v. 19. Juni 1998, V ZR 356/ 96, VIZ 1998, 519, 521, und v. 23. Januar 2004, V ZR 205/ 03, VIZ 2004, 362, 363)

EGBGB Art. 233 §§ 2 Abs. 2, 7 Abs. 1; BGB § 892; VZOG § 8

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BGH, 04.06.2002 - XI ZR 301/01

a) Zu den Grenzen, die das Territorialitätsprinzip den Auswirkungen einer Vermögensenteignung auf eine hypothekarisch gesicherte Darlehensforderung setzt.

b) An der Beschränkung der Wirkungen von Enteignungen, die in der früheren sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage durchgeführt wurden, durch das Territorialitätsprinzip hat sich nichts dadurch geändert, daß die Bundesrepublik Deutschland sich im Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung verpflichtet hat, diese Enteignungen nicht rückgängig zu machen.

EGBGB Art. 7 ff. (Enteignung); Einigungsvertrag Art. 41 Abs. 1; BGB §§ 607 a. F., 1113

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BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

Wird dem konzernangehörigen Vertragspartner des Schuldners nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Befugnis eingeräumt, gegen die Hauptforderung des Schuldners mit Gegenforderungen anderer Konzerngesellschaften aufzurechnen, ist die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung unwirksam.

InsO § 94, § 96 Abs. 1 Nr. 2

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BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), soweit er ausländische Transsexuelle, die sich rechtmäßig und nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, von der Antragsberechtigung zur Änderung des Vornamens und zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 TSG ausnimmt, sofern deren Heimatrecht vergleichbare Regelungen nicht kennt.

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BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 384/04

Zur Auslegung einer Provisionsvereinbarung in einem Handelsvertretervertrag, durch den dem Handelsvertreter ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen ist, für den Fall, dass er mit Zustimmung des Unternehmers außerhalb dieses Bezirks bzw. Kundenkreises tätig wird (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15. Februar 1971 - VII ZR 122/ 69, WM 1971, 563).

HGB § 87 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

a) Ein Kreditinstitut hat nach der Einlösung eines Schecks einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Scheckbegünstigten, wenn der Scheck von einem Mitarbeiter einer juristischen Person ausgestellt worden ist, dessen Kontovollmacht von einem geschäftsunfähigen Vertreter der juristischen Person erteilt worden und deshalb nichtig ist. Dies gilt auch dann, wenn die juristische Person den gezahlten Betrag dem Scheckbegünstigten tatsächlich schuldete und dieser den Gültigkeitsmangel nicht kannte (Bestätigung von BGHZ 147, 145 ff.; 152, 307 ff.).

b) Ein zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch gegen den Steuerfiskus ist grundsätzlich nicht gemäß § 818 Abs. 1 BGB zu verzinsen.

BGB §§ 812, 818

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BSG, 05.04.2000 - B5 RJ 38/99 R

Gründe: I. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Auszahlung seiner Regelaltersrente.

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