Rechtsprechung zu § 10 EGVVG
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BGH, 29.01.2003 - IV ZR 41/02
Bei einer Versicherung fremder Interessen besteht kein Kündigungsrecht nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VVG, wenn nicht der Versicherungsnehmer selbst, sondern der Mitversicherte, ohne Repräsentant des Versicherungsnehmers zu sein, die Obliegenheitsverletzung begeht.
VVG § 6 Abs. 1
