Rechtsprechung zu § 21 EnWG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
7
BGH, 14.08.2008 - KVR 35/07 - Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße

Bei der Stromnetzentgeltermittlung gilt das Verbot von Abschreibungen unter Null auch im Falle der Veräußerung des Netzes; der Erwerber darf deshalb - anders als im Handelsrecht - die kalkulatorische Abschreibung nur für den ursprünglich angesetzten Zeitraum fortführen.

StromNEV § 6 Abs. 6 Satz 6

Volltext bei lexetius.com

2
von
7
BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07 - Stadtwerke Trier

1. Bei der Stromnetzentgeltermittlung kann die Gewerbesteuer gemäß § 8 StromNEV nur kalkulatorisch in Ansatz gebracht werden. Eine Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Gewerbesteuerzahlungen über § 5 Abs. 1 StromNEV ist nicht zulässig.

2. Die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 StromNEV ist nicht abschließend. Kosten für die Beschaffung von Verlustenergie können im Falle gesicherter Erkenntnisse auch mit Planwerten i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 5 Halbs. 2 StromNEV in Ansatz gebracht werden.

StromNEV § 8, § 10

Volltext bei lexetius.com

3
von
7
BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07 - Rheinhessische Energie

1. Die Vermutungsregelung des § 32 Abs. 3 Satz 3 StromNEV greift auch dann ein, wenn im Abschreibungszeitraum eine dem Betreiber einer vorgelagerten Netzebene erteilte Genehmigung nach der Bundestarifordnung Elektrizität auf den Netzbetreiber erstreckt wurde (sog. Erstreckungsgenehmigung).

2. Bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 StromNEV (in der bis zum 5. November 2007 geltenden Fassung) ist der die zugelassene Eigenkapitalquote übersteigende Anteil des Eigenkapitals unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote nach § 6 Abs. 2 StromNEV zu ermitteln.

3. a) Der Landesregulierungsbehörde steht bei der Ermittlung der Höhe kapitalmarktüblicher Zinsen für vergleichbare Kreditaufnahmen i. S. des § 5 Abs. 2 Halbs. 2 StromNEV kein Beurteilungsspielraum zu.

b) Die Höhe des Fremdkapitalzinssatzes kann nach dem auf die letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahre bezogenen Durchschnitt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Umlaufrenditen festverzinslicher Anleihen der öffentlichen Hand zuzüglich eines angemessenen Risikozuschlags bemessen werden.

4. Bei den Netzkosten nach §§ 4 ff. StromNEV kann ein Inflationsausgleich für bereits abgeschriebene, aber weiter genutzte Anlagen nicht angesetzt werden.

5. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der kalkulatorischen Gewerbesteuer nach § 8 StromNEV ist die Eigenkapitalverzinsung nach § 7 StromNEV. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außer Ansatz. Zu berücksichtigen ist lediglich die In-sich-Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer nach § 8 Satz 2 StromNEV.

StromNEV a. F. § 7 Abs. 1; StromNEV § 4, § 5 Abs. 2, § 8, § 32 Abs. 3 Satz 3

Volltext bei lexetius.com

4
von
7
BGH, 14.08.2008 - KVR 39/07 - Vattenfall

1. Mehrerlöse, die ein Netzbetreiber dadurch erzielt hat, dass er bis zur Genehmigung der Netznutzungsentgelte seine ursprünglichen Entgelte beibehalten hat, sind periodenübergreifend auszugleichen.

2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind bei der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StromNEV zu berücksichtigen.

EnWG § 23a Abs. 5 Satz 1; StromNEV § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

Volltext bei lexetius.com

5
von
7
BVerfG, 10.09.2008 - 1 BvR 1914/02

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde hat Enteignungen nach dem Energiewirtschaftsrecht zum Gegenstand. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer oder Pächter von Grundstücken, die für die Errichtung einer etwa 12 Kilometer langen Hochspannungsfreileitung mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt (kV) für ...

Volltext bei lexetius.com

6
von
7
EuGH, 22.05.2008 - C-439/06

"Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/ 54/ EG - Art. 20 Abs. 1 - Freier Zugang Dritter zu den Netzen für die Übertragung und die Verteilung von Elektrizität"

Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 2003/ 54/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/ 92/ EG ist dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung wie § 110 Abs. 1 Nr. 1 Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 entgegensteht, nach der bestimmte Betreiber von Energieversorgungsnetzen von der Verpflichtung, Dritten freien Netzzugang zu gewähren, ausgenommen sind, weil sich diese Netze auf einem zusammengehörenden Betriebsgebiet befinden und überwiegend dem Transport von Energie innerhalb des eigenen Unternehmens und zu verbundenen Unternehmen dienen.

Volltext bei lexetius.com

7
von
7
BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

Zum Verhältnis des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einerseits und der Sicherung effektiven Rechtsschutzes andererseits im Rahmen eines Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO zu einem Verwaltungsrechtsstreit über die Genehmigung des Entgelts, das ein marktbeherrschendes Unternehmen für den Zugang Dritter zu seinem Telekommunikationsnetz fordert.

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht