Rechtsprechung zu § 54 EnWG
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BGH, 29.04.2008 - KVR 30/07 - Organleihe

Werden die Aufgaben der Regulierungsbehörde nach § 54 Abs. 2 EnWG von der Landesregulierungsbehörde wahrgenommen, ist für die örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach § 75 Abs. 4 EnWG deren Sitz maßgeblich, auch wenn sich das betreffende Land für die Wahrnehmung der in seine Zuständigkeit fallenden Regulierungsaufgabe im Wege der Organleihe der Bundesnetzagentur bedient.

EnWG § 75 Abs. 4

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BGH, 13.11.2007 - KVR 23/07 - Beteiligung der Bundesnetzagentur

An dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren vor der Landesregulierungsbehörde und dem anschließenden Beschwerdeverfahren ist die Bundesnetzagentur beteiligt.

EnWG § 33 Abs. 2, § 79 Abs. 2, § 88 Abs. 2

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