Rechtsprechung zu § 2 EntgFG
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BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 303/00
Feiertagsvergütung; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
1. Erbringt ein Arbeitnehmer auf Grund einer besonderen Vereinbarung nach § 5 Nr. 3 Abs. 2 BRTV-Bau regelmäßig zusätzlich vergütete Arbeitsleistungen (hier Fahrleistungen), hat der Arbeitgeber nach § 2 EFZG (Juris: EntgFG) das hierfür vereinbarte Arbeitsentgelt zu bezahlen, wenn die Arbeit infolge eines Feiertags ausfällt. Gleiches gilt nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 EFZG, wenn der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert ist.
2. Die Arbeitsvertragsparteien können den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für regelmäßige zusätzliche Arbeitsleistungen nicht für Tage, an denen die Arbeit wegen eines Feiertags ausfällt oder an denen der Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit an der Arbeitsleistung verhindert ist, ausschließen. Hierin läge eine nach § 12 EFZG unzulässige Abweichung von der Entgeltfortzahlungspflicht nach §§ 2 und 3 EFZG.
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BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00
Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf
Begehrt ein Arbeitnehmer, der Arbeit auf Abruf nach § 4 BeschFG (Juris: BeschFG 1985) bzw § 12 TzBfG zu leisten hat, Feiertagsvergütung nach § 2 Abs. 1 EFZG (Juris: EntgFG), hat er die tatsächlichen Umstände vorzutragen, aus denen sich eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, daß die Arbeit allein wegen des Feiertages ausgefallen ist. Der Arbeitgeber hat sich hierzu konkret zu erklären (§ 138 Abs. 2 ZPO) und tatsächliche Umstände dafür darzulegen, daß der Feiertag für den Arbeitsausfall nicht ursächlich war.
Gibt es für den Arbeitsausfall keine objektiven Gründe außer dem, daß an einem Wochenfeiertag nicht gearbeitet werden darf, ist auf Grund der Darlegung des Klägers davon auszugehen, daß die Arbeit wegen des Feiertages ausgefallen ist. In diesem Falle besteht ein Anspruch auf Feiertagsvergütung.
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BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 338/99
Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines im Schichtdienst beschäftigten Angestellten des öffentlichen Dienstes verringert sich nicht um die auf einen Wochenfeiertag entfallenden Arbeitsstunden, wenn der Wochenfeiertag für den Angestellten nach dem Dienstplan arbeitsfrei ist.
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BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 417/01
Feiertagsvergütung - Arbeitszeitkonto
Tatbestand: Die Parteien streiten über Freizeitausgleich für Feiertage im Freischichtenmodell.
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BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00
Ersatzruhetage für Wochenfeiertage
1. Ein Ersatzruhetag kann gem § 11 Abs. 3 ArbZG auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig arbeitsfreien sonstigen Werktag gewährt werden. Eine bezahlte Freistellung kann nicht verlangt werden.
2. Sieht ein bei Inkrafttreten des ArbZG bestehender oder nachwirkender Tarifvertrag für die Beschäftigung an Feiertagen keinen Freizeitausgleich, wohl aber einen Vergütungszuschlag vor, so verdrängt diese tarifliche Regelung den Anspruch auf Ersatzruhetage gem § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG (§ 25 Satz 3 iVm Satz 1 ArbZG). Auf die Höhe des Zuschlags kommt es grundsätzlich nicht an.
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BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 224/99
Bereitschaftsdienst im mobilen Rettungsdienst
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Januar 1999 - 1 Sa 229/ 98, 1 Sa 277/ 98 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 20/99
Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit und Dienstplan
Die Anzahl der "lohnzahlungspflichtigen Wochenfeiertage" nach § 8 Abs. 2 der Anlage 1 zum Bundesmanteltarifvertrag für die Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe richtet sich nach der Anzahl der Wochenfeiertage, die für die nicht im Schichtdienst tätigen Arbeiter des betreffenden Nahverkehrsbetriebs lohnzahlungspflichtig sind. Diese hängt ab von der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
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BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02
Zeitgutschrift bei Schichtarbeit - Wochenfeiertag
1. Die Regelungen des § 5 des Tarifvertrages zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG (JazTV) über die Bewertung der verschiedenen Tatbestände bezahlter und unbezahlter Arbeitsbefreiung auf dem Arbeitszeitkonto stehen selbständig nebeneinander.
2. Die Bewertung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeitnehmern ist nach § 5 Abs. 2 Nr. 2b JazTV unabhängig von einem konkreten Arbeitsausfall oder einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
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BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 162/02
Entgeltfortzahlung - Akkordgruppe
Tatbestand: Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung.
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BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 405/05
Bezahlter Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung bezahlten Freizeitausgleichs für Arbeit an Wochenfeiertagen in den Jahren 2003 und 2004.
