Rechtsprechung zu § 3 EntgFG
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BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03
Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto.
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BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn
1. § 4 Abs. 1 EFZG legt der Entgeltfortzahlung ein modifiziertes Lohnausfallprinzip zugrunde. Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist zur Bestimmung der "regelmäßigen" Arbeitszeit eine vergangenheitsbezogene Betrachtung zulässig und geboten. Maßgebend ist der Durchschnitt der vergangenen zwölf Monate (Bestätigung von Senat 21. November 2001 - 5 AZR 296/ 00 - AP Nr. 56 zu § 4 EntgeltFG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
2. Krankheits- und Urlaubstage sind nicht in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen, soweit die ausgefallene Arbeitszeit selbst auf einer Durchschnittsberechnung beruht. Nimmt der Arbeitnehmer Freizeitausgleich in Anspruch, mindert das seine durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit, soweit nicht nur Überstundenzuschläge "abgefeiert" werden.
3. Haben die Arbeitsvertragsparteien eine feste Monatsvergütung vereinbart, ist diese grundsätzlich auch im Krankheitsfall fortzuzahlen. Der Arbeitgeber kann aber einwenden, mit dem Festlohn seien vereinbarungsgemäß bestimmte Überstunden oder bestimmte tarifliche Überstundenzuschläge abgegolten worden.
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BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00
Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot
Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließt den Anspruch aus § 11 MuSchG grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts). Bewirkt eine bestehende Krankheit erst bei Fortführung der Beschäftigung die weitere Verschlechterung der Gesundheit und dadurch die Unfähigkeit zur Arbeitsleistung, kommt es darauf an, ob die Ursache hierfür ausschließlich in der Schwangerschaft liegt. In diesem Falle ist der Anspruch auf Mutterschutzlohn gegenüber dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorrangig.
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BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des Arbeitszeitkontos
Eine Tarifregelung, die dem Arbeitgeber das Recht einräumt, für jeden Tag der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall den Arbeitnehmer 1, 5 Stunden nacharbeiten zu lassen bzw, sofern ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist, von diesem Zeitkonto 1, 5 Stunden in Abzug zu bringen, weicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer von § 4 Abs. 1 EFZG (Juris: EntgFG) ab und ist deshalb nach § 12 EFZG, § 134 BGB unwirksam.
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BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00
13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung
Wird ein 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart, so entsteht für Zeiten, in denen bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht, auch kein anteiliger Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. Einer gesonderten arbeitsvertraglichen Kürzungsvereinbarung bedarf es in diesem Falle nicht.
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BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98
Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
1. Ein Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers besteht während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, wenn diese von einem sozialen Leistungsträger bewilligt worden ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt wird.
2. Die stationäre Durchführung setzt voraus, daß in der Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Unterbringung, Verpflegung und medizinische Anwendung erbracht werden. Die tatsächliche Durchführung der Maßnahme muß zu einer maßgeblichen Gestaltung der Lebensführung des Arbeitnehmers während seines Aufenthalts in der Einrichtung geführt haben.
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BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 110/06
Sonderzahlung - Kürzung bei Bezug von Verletztengeld
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte berechtigt war, tarifliche Ansprüche des Klägers auf Sonderzahlungen für das Jahr 2004 iHv. zwei Zwölfteln für die Zeit zu kürzen, in der der Kläger infolge eines Wegeunfalls Verletztengeld bezogen hat.
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BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 11/05 R
Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - 90 vH des kumulierten kalendertäglichen Nettoarbeitsentgeltes oder 100 vH des zuletzt gezahlten laufenden Nettoarbeitsentgelts - Zusammensetzung - beitragspflichtige Einmalzahlung - Höhe der Vergütungsbestandteile, die einer arbeitsrechtlichen Kürzung oder Verweigerung durch Arbeitgeber bei krankheitsbedingten Fehltagen unterliegen
Tatbestand: Streitig ist, ob das unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen zu berechnende Krankengeld (Krg) auf das Nettoentgelt, das zuletzt aus laufendem Arbeitsentgelt erzielt wurde, begrenzt werden darf.
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BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 562/02
Annahmeverzug - Beweis der Arbeitsunfähigkeit
Tatbestand: Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus der Zeit nach Ausspruch einer Kündigung.
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BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 162/02
Entgeltfortzahlung - Akkordgruppe
Tatbestand: Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung.
