Rechtsprechung zu § 3 EntgFG
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BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis
1. Die Tarifvertragsparteien der Metallindustrie haben in § 2. 3 Urlaubsabkommen einen gesetzlich nicht vorgesehenen Anspruch geschaffen, nach dem bei längerer Krankheit des Arbeitnehmers im fortbestehenden Arbeitsverhältnis eine Abgeltung des infolge Krankheit nicht erfüllbaren Urlaubsanspruchs zu erfolgen hat. Der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG setzt demgegenüber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs bei Fortbestehen voraus.
2. Der tarifvertragliche Abgeltungsanspruch nach § 2. 3 Urlaubsabkommen geht im Falle der Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld nach § 115 SGB X auf die Bundesagentur für Arbeit in Höhe des vom Arbeitnehmer bezogenen Arbeitslosengeldes über; denn er ist Arbeitsentgelt im Sinne von § 143 Abs. 1 SGB III. Das gebietet die Auslegung dieser Vorschrift. § 143 SGB III will im Interesse der Versichertengemeinschaft verhindern, dass der Arbeitslose neben dem Arbeitsentgelt zusätzlich eine Lohnersatzleistung bezieht.
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BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 8/04 R
Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Beendigung der Mitgliedschaft wegen längeren unbezahlten Urlaub - Nichtaufnahme der Arbeit wegen Arbeitsunfähigkeit - Übergangsbestimmungen zum Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld (Krg) ab 6. August 1997.
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BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang
Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revision noch über Entgeltfortzahlungsansprüche des Klägers.
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BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub
1. Für den Anspruch der Arbeitnehmerin gegen den Arbeitgeber auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung von Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse, sondern das Bestehen des sozialrechtlichen Anspruchs auf Mutterschaftsgeld an.
2. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entfällt nicht für den gesamten Zeitraum der Schutzfristen, wenn das Arbeitsverhältnis bei Beginn der Schutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG wegen eines vereinbarten Sonderurlaubs unter Wegfall der Hauptleistungspflichten geruht hat. Vielmehr ist der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur bis zur vereinbarten Beendigung des unbezahlten Sonderurlaubs ausgeschlossen.
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BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 7/02 R
Anspruch auf Mutterschaftsgeld - unbezahlter Urlaub - Beginn der Schutzfrist - Beschäftigungsverbot - Pflichtmitgliedschaft - Wiederaufnahme der Arbeit - Entgeltausfall - Entgeltersatz - Erwerbshindernis - Fortbestand der Mitgliedschaft
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Mutterschaftsgeld sowie die Feststellung der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 108/03
Tarifauslegung - Arbeitszeitverkürzungstage - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - betriebliche Übung
Tatbestand: Die Parteien streiten über Arbeitszeitverkürzungstage. Der Kläger ist seit 1970 als Tiefdrucker bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 6. ...
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BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen
Ein Tarifvertrag kann die gesetzliche Aufgabe des Betriebsrats aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, die Durchführung seiner Bestimmungen zu überwachen, nicht aufheben oder einschränken.
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BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02
Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Erwirkt der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsrechtsstreits, so ist ihm mangels besonderer, von ihm darzulegender Umstände nicht unzumutbar (§ 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG), der Aufforderung des Arbeitgebers nachzukommen, die Beschäftigung entsprechend der arbeitsgerichtlichen Entscheidung vorläufig wieder aufzunehmen.
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BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 498/02
Betriebsbedingte Kündigung
Tatbestand: Die Parteien streiten noch über eine von der Beklagten zu 1) ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung und über Vergütungsansprüche.
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BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02
Ausgleich von Arbeitszeitguthaben
Nach § 6 Abs. 2 Arbeitsplatzsicherungs TV Schulen LSA ist der Geldwert eines Arbeitszeitguthabens ua. auszuzahlen, wenn der Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen oder anderen von ihm zu vertretenden persönlichen Gründen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses das Zeitguthaben nicht ausgleichen kann. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach der Freistellungserklärung des Arbeitgebers arbeitsunfähig erkrankt. Unerheblich ist, ob und inwieweit der Arbeitnehmer einen bereits im voraus gewährten Arbeitszeitausgleich seinen Vorstellungen entsprechend nutzen kann.
