Rechtsprechung zu Art. 50 EuGVÜ
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EuGH, 17.06.1999 - C-260/97

"Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 50 - Begriff der 'öffentlichen Urkunden, die in einem Vertragsstaat aufgenommen und vollstreckbar sind' - Ohne Mitwirkung einer öffentlich bestellten Urkundsperson aufgenommene Urkunde - Artikel 32 und 36"

Ein nach dem Recht des Ursprungsstaats vollstreckbarer Schuldschein, der nicht von einer Behörde oder einer anderen von diesem Staat hierzu ermächtigten Stelle beurkundet worden ist, ist keine öffentliche Urkunde im Sinne von Artikel 50 des Brüsseler Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in der Fassung des Übereinkommens vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und des Übereinkommens vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland.

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BGH, 20.06.2000 - X ZR 113/99

Gründe: I. Die Beklagte zu 1 als Unternehmen und der in Großbritannien wohnhafte Beklagte zu 2 als deren zeitweiser Geschäftsführer sind von der Klägerin wegen Patentverletzung klageweise in Anspruch genommen und von Landgericht und Oberlandesgericht verurteilt worden. Auf die Revision beider ...

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