Rechtsprechung zu Art. 54 EuGVÜ
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BGH, 10.02.2000 - IX ZB 31/99

Gründe: I. Auszulegen ist das bezeichnete Übereinkommen in der seit dem Inkrafttreten des 3. Beitritts-Übereinkommens vom 26. Mai 1989 mit dem Königreich Spanien und der Portugiesischen Republik geltenden Fassung (Art. 54 Abs. 1 EuGVÜ).

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BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03

a) Die nach Art. 3 Abs. 1 Brüssel II-VO begründete Annexzuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung endet im Falle der Entführung der gemeinsamen Kinder in das Ausland, wenn innerhalb der Jahresfrist kein Rückführungsantrag nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gestellt worden ist und die Kinder sich in ihrem neuen Umfeld sozial integriert haben.

b) Zur Vollstreckbarerklärung der Kostenentscheidung eines ausländischen Verbundurteils (hier: Italien), wenn einheitlich über die Kosten des Ehestatusverfahrens und des als Folgesache geführten Sorgerechtsstreits entschieden worden ist und das ausländische Gericht für die erlassene Sorgerechtsentscheidung international unzuständig war.

Brüssel II-VO Artt. 3 Abs. 1 und Abs. 2, 4, 13 Abs. 2, 14 Abs. 3, 21 Abs. 1, 42; KiEnt-FÜbk Haag Artt. 12 Abs. 1, 16

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BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

Entscheidungen der Gerichte anderer Mitgliedstaaten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, denen kein kontradiktorisch angelegtes Verfahren vorausgegangen ist, können nicht anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden.

Brüssel I-VO Art. 32, 33, 34 Nr. 2, Art. 45, 54

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