Rechtsprechung zu § 29a FGG
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BGH, 23.05.2007 - XII ZB 92/06
Beschwerdeentscheidungen im Verfahren über die Ersetzung einer zerstörten oder abhanden gekommenen Gerichtsentscheidung unterliegen keiner weiteren Anfechtung. Gegen eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann ein beschwerter Beteiligter mit der Anhörungsrüge (hier § 29 a FGG) vorgehen; für sonstige Einwendungen bleibt ihm nur die Möglichkeit der Gegenvorstellung.
UrkErsVO § 6 Abs. 4
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BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1739/06
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung von Sammelklagen auf Schadenersatz, mit denen die Beschwerdeführerin vor Gerichten in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in Anspruch genommen werden soll.
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BVerfG, 24.04.2008 - 1 BvR 206/08
Gründe: I. Die vom Beschwerdeführer für erledigt erklärte Verfassungsbeschwerde betrifft ein Ordnungsgeldverfahren, in dem gegen den Beschwerdeführer als Liquidator einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen der Nichteinreichung von zwei Jahresabschlüssen ein Ordnungsgeld verhängt worden ...
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BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anforderungen an die Prüfung der Anordnung von Abschiebungshaft durch die Rechtsmittelgerichte, die sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz ...
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BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
Gründe: I. Der Beschwerdeführer zu 1) (im Folgenden: Beschwerdeführer) wendet sich - auch im Namen seiner beiden minderjährigen Kinder, der Beschwerdeführer zu 2) und 3) - gegen einen vorläufigen Umgangsausschluss samt Kontaktverbot.
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BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 2247/06
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Zustellung US-amerikanischer Sammelklagen (class actions) an die Beschwerdeführerin in Deutschland im Wege der Rechtshilfe nach Maßgabe des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in ...
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BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe.
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BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05
a) Unanfechtbare Entscheidungen über Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit sind einer Anhörungsrüge nach nicht zugänglich.
b) Eine Gegenvorstellung ist - soweit mit ihr die Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt wird - unzulässig; für diesen Rechtsbehelf ist neben der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO kein Raum mehr.
ZPO § 321a
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BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 1.06
Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter; Anhörungsrüge.
Auch im Wehrbeschwerdeverfahren vor dem Truppendienstgericht kann ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör oder auf den gesetzlichen Richter nur im Wege der Rüge gegenüber dem Truppendienstgericht geltend gemacht werden; eine außerordentliche Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ist nicht statthaft.
WBO § 18 Abs. 2 Satz 5; VwGO § 152a; GG Art. 101 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1
