Rechtsprechung zu § 50 FGG
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BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, welche Tätigkeiten eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen von Kindern bestellten Verfahrenspflegers zu vergüten sind.

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BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKiEntÜ) gewährleistet die Beachtung des Kindeswohls im Zusammenspiel von Rückführung als Regelfall und Ausnahmen nach Art. 13 und Art. 20 HKiEntÜ. Die restriktive Auslegung dieser Ausnahmeklauseln ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Im Sonderfall gegenläufiger Rückführungsanträge ist eine nähere Prüfung des Kindeswohls anhand von Art. 13 HKiEntÜ verfassungsrechtlich geboten.

Aus der verfassungsrechtlichen Verankerung des Kindeswohls in Art. 6 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ergibt sich die Pflicht, das Kindeswohl verfahrensrechtlich dadurch zu sichern, daß den Kindern bereits im familiengerichtlichen Verfahren ein Pfleger zur Wahrung ihrer Interessen zur Seite gestellt wird, wenn zu besorgen ist, daß die Interessen der Eltern in einen Konflikt zu denen ihrer Kinder geraten.

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BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

Die den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auferlegte Pflicht zur Pflege und Erziehung ihres Kindes besteht nicht allein dem Staat, sondern auch ihrem Kind gegenüber. Mit dieser elterlichen Pflicht korrespondiert das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Recht und Pflicht sind vom Gesetzgeber auszugestalten.

Der mit der Verpflichtung eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind verbundene Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ist wegen der den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG auferlegten Verantwortung für ihr Kind und dessen Recht auf Pflege und Erziehung durch seine Eltern gerechtfertigt. Es ist einem Elternteil zumutbar, zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient.

Ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Der durch die Zwangsmittelandrohung bewirkte Eingriff in das Grundrecht des Elternteils auf Schutz der Persönlichkeit ist insoweit nicht gerechtfertigt, es sei denn, es gibt im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird.

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BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerden zweier Rechtsanwälte betreffen die Höhe der Vergütung für die Führung von Verfahrenspflegschaften nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).

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BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen eine Umgangsregelung, die zurzeit keine Übernachtung und keine Ferienaufenthalte seines dreijährigen Kindes bei ihm vorsieht.

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BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines im Februar 1994 geborenen Sohnes und wendet sich gegen die Entziehung der ihr für dieses Kind zustehenden alleinigen elterlichen Sorge.

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BGH, 14.05.2008 - XII ZB 225/06

Das Recht auf Umgang mit seinen Eltern steht dem Kind als höchstpersönliches Recht zu und kann deswegen auch nur von ihm, vertreten durch den sorgeberechtigten Elternteil oder, im Falle eines Interessenkonflikts, durch einen Verfahrenspfleger, nicht aber von dem sorgeberechtigten Elternteil im eigenen Namen gerichtlich geltend gemacht werden (im Anschluss an BVerfG Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/ 04 - FamRZ 2008, 845).

BGB § 1684 Abs. 1

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BVerfG, 09.05.2007 - 1 BvR 1253/06

Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Umgangsausschluss.

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BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05

Gründe: I. 1. Der Beschwerdeführer wendet sich, handelnd im Namen und im Interesse seines 11-jährigen Sohnes N …, gegen Beschlüsse des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts Koblenz, mit denen die Rückführung des Kindes nach Belgien auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die ...

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BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05

Gründe: Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Tenors schriftlich abgefasst.

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