Rechtsprechung zu § 6 FGG
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BGH, 10.12.2003 - XII ZB 251/03
a) Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Betreuungsverfahren), wenn das Landgericht die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des Amtsgerichts, der ein Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt, zurückweist.
b) Zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte, in solchen Fällen über die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde oder über die Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu entscheiden.
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BGH, 26.03.2007 - NotZ 49/06
Gegen den Beschluss des Notarsenats eines Oberlandesgerichts, durch den ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter zurückgewiesen wird, ist die Rechtsbeschwerde auch dann nicht statthaft, wenn sie der Notarsenat in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat.
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BGH, 05.12.2006 - AnwZ 2/06
a) Ein Bewerber, den der Wahlausschuss für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof dem Bundesministerium der Justiz nicht benannt hat, kann die Wahl anfechten (Bestätigung von Senatsbeschl. v. 14. Mai 1975, AnwZ 7/ 75, und v. 10. Mai 1978, AnwZ 11/ 78, beide unveröff.).
b) Das Verfahren der Wahl der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ist verfassungsgemäß (Bestätigung von BGHZ 162, 199).
c) Der Wahlausschuss hat bei der Festlegung der Einzelheiten der Wahl nach § 168 Abs. 1 BRAO sowie bei der Bestimmung des Bedarfs und der Auswahl der Bewerber nach § 168 Abs. 2 BRAO einen Beurteilungsspielraum (Bestätigung von Senatsbeschl. v. 14. Mai 1975, AnwZ 7/ 75, und v. 10. Mai 1978, AnwZ 11/ 78, beide unveröff.).
BRAO § 223, §§ 164 bis 170
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BGH, 20.03.2000 - NotZ 20/99
Zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 295 ZPO im Verfahren nach § 111 BNotO, wenn lediglich eine förmliche Beschlußfassung über eine den Verfahrensbeteiligten mitgeteilte Anzeige gemäß § 48 ZPO unterbleibt, ohne daß dies in der nächsten mündlichen Verhandlung gerügt wird.
