Rechtsprechung zu § 69e FGG
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BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

Zum Anspruch eines anwaltlichen Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz für die im Rahmen der rechtlichen Betreuung angefallenen Büroarbeiten, mit denen er angestellte Bürokräfte beauftragt hatte, nach dem gemäß Art. 229 § 14 EGBGB geltenden Übergangsrecht bis zum Inkrafttreten des Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes am 1. Juli 2005.

BGB §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1835 Abs. 1 Satz 1; BGB a. F. § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2; BVormVG § 1 Abs. 1; VBVG § 4

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BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

Zur Höhe des Schonvermögens des Betreuten nach neuem Betreuungsrecht.

BGB § 1908 i, § 1836 c, § 1836 d; BSHG § 88 Abs. 2

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BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

Für die Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers sind die Stundensätze des § 1 BVormVG nur dann verbindlich, wenn der Betreute mittellos ist und die Vergütung deshalb ohne Rückgriffsmöglichkeit aus der Staatskasse zu zahlen ist.

Für die Höhe der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Mündels sind sie jedoch eine wesentliche Orientierungshilfe. Das bedeutet zum einen, daß sie Mindestsätze darstellen, die nicht unterschritten werden dürfen, und zum anderen, daß sie im Regelfall angemessen sind und nur überschritten werden dürfen, wenn dies die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte ausnahmsweise gebietet.

BGB §§ 1836 Abs. 2 Satz 2, 1836 a; BVormVG § 1 Abs. 1

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