Rechtsprechung zu § 70e FGG
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BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

Die gegen den Willen eines Betreuten in regelmäßigen, hier zweiwöchentlichen, Zeitabständen durchzuführende Dauermedikation mit Neuroleptika und die zwangsweise Zuführung des Betreuten zu dieser - jeweils kurzfristigen - Behandlung stellen keine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahme dar und sind nicht nach § 1906 Abs. 2 i. V. mit Abs. 1 Nr. 2 oder § 1906 Abs. 4 BGB genehmigungsfähig.

BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 4

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BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht - Genehmigung - Unterbringung - Psychiatrie - ambulante Behandlungsalternative - aufzeigen in konkreter und nachprüfbarer Weise - Entscheidung - Krankenhausarzt - Fortsetzung - stationäre Behandlung - Hinnahme durch Krankenkasse - Anhörung - Versicherter

1. Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung eines psychisch erkrankten Versicherten zur Durchführung einer stationären psychiatrischen Heilbehandlung (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB) schließt im Streit um den Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers den Einwand der Krankenkasse nicht aus, die Krankenhausbehandlung sei nicht erforderlich gewesen.

2. Hält eine Krankenkasse den weiteren Krankenhausaufenthalt eines psychiatrisch behandlungsbedürftigen Versicherten wegen ambulanter Behandlungsalternativen für nicht erforderlich, hat sie die Entscheidung der Krankenhausärzte, die stationäre Behandlung fortzusetzen, als vertretbar hinzunehmen, wenn sie die Behandlungsalternativen - soweit nicht flächendeckend vorhanden - den Krankenhausärzten und dem Versicherten bzw dessen Betreuer nicht konkret und nachprüfbar aufgezeigt hat.

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BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

Gründe: I. Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die zwangsweise Durchführung von Umgangskontakten mit seinem 1999 geborenen Sohn im Beisein eines Sachverständigen.

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