Rechtsprechung zu § 73 FGG
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BGH, 17.07.2008 - I ZB 80/07
a) Wird der Auftrag zur Pfändung zusammen mit einem Antrag zur Bestimmung eines Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung für den Fall gestellt, dass die Pfändung nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt, ist der Zeitpunkt des Pfändungsversuchs für die Bestimmung der Zuständigkeit zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 899 Abs. 1 ZPO maßgeblich.
b) Zur Begründung eines Aufenthaltsorts i. S. des § 899 Abs. 1 ZPO reicht eine kurzfristige Anwesenheit des Schuldners aus.
c) Eine Ausdehnung des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung auf weitere titulierte Forderungen ist nach dem Offenbarungstermin nicht mehr zulässig.
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BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01
Feststellung der Entschädigungsberechtigung; Ausschlussfrist; US-Pauschalentschädigungsabkommen; Zwischenverfügung über vermögensrechtlichen Anspruch; Anwartschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland nach US-Pauschalentschädigungsabkommen; Unwirksamkeit einer Antragsrücknahme; Beweiserleichterung bezüglich Erbfolge nach § 31 Abs. 1 c VermG i. V. m. § 181 BEG; Beweis des ersten Anscheins; Ermittlung von "Rechtstatsachen"; Rückgriff auf US-amerikanische Ermittlungen.
Im Falle eines Schädigungstatbestandes nach § 1 Abs. 6 VermG begründet die Regelung des § 31 Abs. 1 c VermG i. V. m. § 181 Abs. 1 BEG keinen Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen der gesetzlichen Erbfolge.
Gehen Rechtstitel nach Art. 3 Abs. 9 des US-Pauschalentschädigungsabkommens über, so erfordert die Regelung über die Vermutungswirkung in § 31 Abs. 1 d VermG, dass im deutschen Verwaltungsverfahren ermittelt wird, welche "Rechtstatsachen" den Entscheidungen der inneramerikanischen Stellen gemäß dem Bundesgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika 94-542 vom 18. Oktober 1976 zugrunde gelegt wurden.
VermG § 1 Abs. 6, § 30 a Abs. 1 Satz 1 und 4, § 31 Abs. 1 c und § 31 Abs. 1 d; US-Pauschalentschädigungsabkommen; GVO § 1 Abs. 2
