Rechtsprechung zu § 3 FStrG
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BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; erheblicher baulicher Eingriff; Kausalität; konzeptioneller Zusammenhang; Gesamtkonzept; Abschnittsbildung; Abwägungsgebot; Lärmminderungsplan.
Steht ein erheblicher baulicher Eingriff in einen Verkehrsweg in engem konzeptionellen und räumlichen Zusammenhang mit einem bereits planfestgestellten oder während des Prognosezeitraums absehbaren Weiterbau dieses Verkehrsweges, so ist die durch den Eingriff bewirkte Erhöhung des Beurteilungspegels des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms nach § 1 Abs. 2 der 16. BImSchV zu ermitteln aus der Differenz der im maßgeblichen Prognosezeitpunkt zu erwartenden Beurteilungspegel am Immissionsort für den Zustand ohne und für den Zustand mit der Gesamtplanung. Das gilt auch dann, wenn der Weiterbau teilweise ohne den in Rede stehenden baulichen Eingriff durchgeführt werden könnte.
FStrG § 3 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 6 c; BImSchG §§ 41, 47 Abs. 6; BImSchG a. F. § 47 a Abs. 4; 16. BImSchV §§ 1, 2 Abs. 1, Anlage 1 zu § 3
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BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01
Nimmt der Bund für die ihm obliegende Entwässerung von Bundesstraßen die gemeindliche Abwasserkanalisation in Anspruch, so kann die Gemeinde hierfür in Rheinland-Pfalz kein (privatrechtliches) Entgelt auf der Grundlage ihrer Entwässerungssatzung verlangen. Ihr kann jedoch gegen die Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Zahlungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs zustehen.
Eine Änderung der Klage liegt nicht vor, wenn der Kläger, der eine vertragliche Vergütung fordert, sich nachträglich hilfsweise auf gesetzliche Anspruchsgrundlagen (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung) beruft. Das gilt auch dann, wenn gesetzliche Ausgleichsansprüche sich nach öffentlichem Recht beurteilen.
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BVerwG, 28.08.2003 - 4 C 9.02
Bundesfernstraße; Unterhaltung; Lichtzeichenanlage; Verpflichtung zur Aufstellung; Kosten der Aufstellung, Umstufung; Straßenbaulast; Übergang von Rechten und Pflichten bei Wechsel der.
Nach einem Wechsel der Straßenbaulast hat der alte Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger nicht für die trotz straßenverkehrsrechtlicher Anordnung unterlassene Errichtung einer Lichtzeichenanlage einzustehen.
GG Art. 90 Abs. 2; BGB § 683; FStrG § 6 Abs. 1, 1a; StVG § 5b Abs. 1; StVO § 45
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BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 3.99
Eisenbahnkreuzungsrecht
Kreuzungsrechtsverhältnis; Baulastregelung; Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs; Baumaßnahme außerhalb eines Bauübergangs; verkehrliche Entlastung; Entfallen der Notwendigkeit, einen Bahnübergang zu ändern; Begriff des starken Verkehrs
Eine Anwendung des § 13 Abs. 2 EKrG kommt auch dann in Betracht, wenn die verkehrliche Entlastung des Bahnübergangs i. S. d. § 3 Nr. 2 EKrG nicht der Hauptzweck, sondern nur einer von mehreren Zwecken ist, die mitbestimmend für die Baumaßnahme sind.
Eine sonst notwendige Änderung des Bahnübergangs erübrigt sich i. S. d. § 13 Abs. 2 EKrG nicht schon dann, wenn sie aufgrund der durchgeführten Baumaßnahme als nicht mehr besonders dringlich erscheint. Die Maßnahme, mit der eine Entlastung des Bahnübergangs bezweckt wird, muß die Gewähr dafür bieten, daß sich in absehbarer Zeit eine Änderung nicht mehr als notwendig erweisen wird.
§ 11 Abs. 10 EBO eignet sich als Maßstab, an dem sich ablesen läßt, wann es im Interesse der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs geboten ist, einen Bahnübergang durch den Bau einer Überführung und nicht bloß in sonstiger Weise zu ändern.
EKrG § 2 Abs. 2, § 3 Nr. 2, § 13 Abs. 2; EBO § 11 Abs. 10
