Rechtsprechung zu Art. 103 GG
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1856
BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
§ 99 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 VwGO ist mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar, soweit er die Aktenvorlage auch in denjenigen Fällen ausschließt, in denen die Gewährung effektiven Rechtsschutzes von der Kenntnis der Verwaltungsvorgänge abhängt.
Eine Beschränkung des Akteneinsichtsrechts der Verfahrensbeteiligten gemäß § 100 Abs. 1 VwGO ist mit Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sich erst durch diese Beschränkung der von Art. 19 Abs. 4 GG gebotene effektive Rechtsschutz ermöglichen läßt.
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1856
BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob es gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstößt, wenn die Zivilgerichte im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einem Antrag auf mündliche Erörterung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens nicht ...
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1856
BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Die Anhörungsrüge ist zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen Maßes an Rechtsschutz nur dann erforderlich und zulässig, wenn sie sich gegen eine "neue und eigenständige" Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof selbst richtet.
ZPO § 321a
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BGH, 14.10.1999 - I ZB 15/97 - COMPUTER ASSOCIATES
Zur Frage, ob der absolute Rechtsbeschwerdegrund des § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG (Versagung des rechtlichen Gehörs) gegeben ist, wenn ein Verfahrensbeteiligter es mangels Kenntnis, daß das Verfahren aufgrund einer Vorlage nach § 66 Abs. 6 Satz 4 MarkenG beim Bundespatentgericht anhängig ist, unterläßt, gemäß § 69 Nr. 1 MarkenG einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen.
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1856
BGH, 18.02.2008 - II ZR 62/07
a) Zur Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen gegen einen GmbH-Geschäftsführer gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG (vgl. BGHZ 152, 280).
b) § 43 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 9 b Abs. 1 GmbHG betrifft nur Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer aus § 43 Abs. 3 Satz 1 GmbHG (vgl. Sen. Urt. v. 15. September 2002 - II ZR 107/ 02, ZIP 2002, 2128, 2130; vom 7. April 2003 - II ZR 193/ 02, ZIP 2003, 95 f.).
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BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04
a) Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn der Tatrichter sich der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Substantiierung des Klägervortrags verschließt.
b) Streiten die Parteien eines aktienrechtlichen Anfechtungsrechtsstreits unter Vorlage einander in wesentlichen Punkten widersprechender Privatgutachten über komplexe fachspezifische Fragen der Unternehmensbewertung, so darf der Tatrichter, wenn er - wie im Regelfall - über keine eigene Sachkunde verfügt bzw. eine solche nicht dargelegt hat, nicht ohne Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens dem Vortrag einer Partei zu Lasten der anderen den Vorzug geben.
c) Ist bei einer Verschmelzung mit Kapitalerhöhung (hier: § 69 UmwG) durch deren Eintragung in das Register aufgrund einer Freigabeentscheidung gemäß § 16 Abs. 3 UmwG nicht nur die Verschmelzung selbst, sondern auch der notwendige "Annex" der Kapitalerhöhung unumkehrbar wirksam geworden, so ist die Weiterführung der Anfechtungsklage des Hauptprozesses im Hinblick auf die in § 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG normierte Schadensersatzpflicht auch in Bezug auf den "Annexbeschluss" zur Kapitalerhöhung zulässig.
d) Zur Wahrung der schriftlichen Form des Verschmelzungsberichts gemäß § 8 Abs. 1 UmwG bei dessen Unterzeichnung durch Organmitglieder (nur) in vertretungsberechtigter Zahl und zur Relevanz eines etwaigen diesbezüglichen Formmangels.
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 286, 402; UmwG §§ 8, 16 Abs. 3, 69
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BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
Die gewaltsame Wiederbeschaffung gestohlenen, zum Handeltreiben bestimmten Rauschgifts ist im Verhältnis zum früheren Handeltreiben mit diesem Rauschgift eine eigene Tat im sachlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Sinne.
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BGH, 30.04.2008 - I ZB 4/07 - alphaCAM
Hat nur der Beschwerdeführer für den Fall, dass seinem Rechtsmittel nicht schon nach Lage der Akten entsprochen werden kann, eine mündliche Verhandlung beantragt, wird der Anspruch des Beschwerdegegners auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn das Bundespatentgericht der Beschwerde ohne mündliche Verhandlung stattgibt.
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BGH, 10.04.2008 - I ZB 98/07 - Cigarettenpackung
Die in § 83 Abs. 3 MarkenG aufgeführten Verfahrensmängel, die die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde begründen, sind abschließend. Mit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde kann deshalb nicht die Verletzung des aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz oder ein Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Willkürverbot geltend gemacht werden.
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BGH, 18.07.2007 - XII ZB 162/06
a) Vor der Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist dem Berufungskläger rechtliches Gehör zu gewähren (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juli 2005 - XII ZB 80/ 05 - NJW-RR 2006, 142 und BGH Beschluss vom 29. Juni 1993 - X ZB 21/ 92 - NJW 1994, 392).
b) Das gilt auch dann, wenn ein früherer Prozessbevollmächtigter des Rechtsmittelführers sein Mandat während der noch laufenden Begründungsfrist niedergelegt hat. Den notwendigen Hinweis hat das Berufungsgericht dann nach § 87 Abs. 1 ZPO an den bisherigen Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu richten.
