Rechtsprechung zu Art. 106 GG
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BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07
Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte; Spielhallen, Spielbank, Rückwirkung.
Eine Gemeinde verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn sie nach der Vergnügungssteuersatzung Vergnügungssteuer für Spielgeräte in Spielhallen erhebt, nicht aber auf solche, die in Spielbanken aufgestellt sind. Insoweit liegen unterschiedliche Sachverhalte vor, die einen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung bieten.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2, Art. 105 Abs. 2a; KAG Schleswig-Holstein § 2 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
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BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG.
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BFH, 30.11.2004 - VII R 41/03
1. Zur Qualifizierung eines Unternehmens als "Unternehmen des Produzierenden Gewerbes" legt § 2 Nr. 4 StromStG einen eigenständigen Unternehmensbegriff fest, der eine Berücksichtigung der Haupttätigkeit der mit diesem Unternehmen organschaftlich verbundenen Unternehmen nicht zulässt.
2. Die stromsteuerrechtliche Bevorzugung von Gütertransporten im Schienenbahnverkehr gegenüber Mineralöltransporten in Rohrfernleitungen (Pipelines) verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
StromStG § 2 Nr. 4, § 9 Abs. 3, § 9 Abs. 2 Nr. 2
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BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 14.03
Gründe: I. Der Kläger studierte bei der Beklagten Sozialwissenschaften. Er begehrt die Rückzahlung von ihm entrichteter Rückmeldegebühren für das Wintersemester 1996/ 97.
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BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 13.03
Gründe: Die Klägerin studierte bei der Beklagten Psychologie. Sie erstrebt die Rückzahlung von für vier Semester entrichteten Rückmeldegebühren.
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BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Die Information des Parlaments und der Öffentlichkeit durch vollständige Dokumentation der Sonderabgaben ist ein Gebot wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle von Planung und Entscheidung über die finanzielle Inanspruchnahme der Bürger für öffentliche Aufgaben.
Zur Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Abgaben zur Finanzierung von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege.
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BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 2337/00
Gründe: In den Verfahren geht es um die Verfassungsmäßigkeit von § 40 Abs. 4 und § 58 a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über das Branntweinmonopol (im Folgenden: Branntweinmonopolgesetz - BranntwMonG), die durch Art. 12 des insoweit am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Haushaltssanierungsgesetzes ...
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BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
1. Das Betreiben einer öffentlichen Spielbank ist, solange diese Tätigkeit nicht gesetzlich verboten und privaten Unternehmen zugänglich ist, Ausübung eines Berufs im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG.
2. Beschränkungen des Zugangs zu diesem Beruf sind zulässig, wenn mit ihnen wichtige Gemeinwohlbelange verfolgt werden und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist.
3. Die Regelungen des baden-württembergischen Spielbankenrechts von 1995 und 1996 über die Trägerschaft der öffentlichen Spielbanken in Baden-Baden und Konstanz sind mit dem Grundrecht der Berufswahlfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig, weil sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht wahren.
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BGH, 18.04.2000 - III ZR 194/99
a) Unbeschadet der Pachtzinsbegrenzung des § 5 Abs. 1 BKleingG konnten die Parteien eines Kleingartenpachtverhältnisses schon vor Einfügung des gesetzlichen Erstattungsanspruchs nach § 5 Abs. 5 BKleingG n. F. vereinbaren, daß der Pächter die öffentlichen Grundstückslasten zu übernehmen hat.
b) Werden von einer Gemeinde "grundstücksbezogene", an sich von § 5 Abs. 5 BKleingG n. F. erfaßte, geldwerte Vorteile (Straßenausbau) geboten oder Leistungen (Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) erbracht, so steht ihr ein Erstattungsanspruch nach § 5 Abs. 5 BKleingG n. F. (zumindest analog) auch dann zu, wenn die kleingärtnerisch genutzten Pachtflächen in ihrem Eigentum stehen und deswegen eine Beitrags- oder Abgabenforderung bzw. -schuld nicht entsteht.
BKleingG § 5 Abs. 1 F: 28. Februar 1983, § 5 Abs. 5 F: 8. April 1994
