Rechtsprechung zu Art. 13 GG
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BGH, 17.01.2008 - IX ZB 41/07
Wird der Gerichtsvollzieher im Eröffnungsverfahren durch richterlichen Beschluss angewiesen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners nach verfahrensrelevanten Unterlagen zu durchsuchen, haben Mitbewohner des Schuldners die Durchsuchung zu dulden.
Legt der Schuldner gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Rechtsmittel ein, kann förmlich hinzugezogenen weiteren Beteiligten Prozesskostenhilfe nur gewährt werden, wenn sie in dem Verfahren eigene Rechte verfolgen können.
GG Art. 13; ZPO § 114, § 758 Abs. 1, § 758a Abs. 3 Satz 1, § 883 Abs. 1; InsO § 4, 21, § 22, § 22 Abs. 1
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BFH, 08.11.2005 - VII B 249/05
Die richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung im Rahmen einer verbrauchsteuerrechtlichen Verdachtsnachschau setzt voraus, dass konkrete, auf die zu durchsuchenden Räumlichkeiten bezogene Anhaltspunkte vorliegen, die auf einen Verstoß gegen Vorschriften oder Anordnungen hindeuten, deren Einhaltung durch die Steueraufsicht gesichert werden soll. Ein bloßer auf allgemeinen Erfahrungen der Behörde beruhender Verdacht reicht nicht aus.
GG Art. 13 Abs. 1; AO 1977 § 210 Abs. 2
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BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 27.03
Gründe: I. Der Kläger verfügt unter seiner Vereinsanschrift über Räumlichkeiten, in denen er im Erdgeschoss unter anderem einen Aufenthaltsraum sowie im Kellergeschoss einen Gebetsraum unterhält. In dem Aufenthaltsraum betreibt der Kläger eine Teestube, die während ihrer Öffnungszeiten allgemein ...
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BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.
Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.
Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.
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BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
Gründe: A. I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft insbesondere die Frage, ob sich das Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern auch auf Grundstücke und Geschäftsräume solcher Gewerbetreibender erstreckt, von denen bereits feststeht, dass sie nicht in die Handwerksrolle eingetragen ...
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BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Nachprüfung des Vorliegens von "Gefahr im Verzug" als Grund für eine polizeiliche Durchsuchungsanordnung.
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BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerden betreffen strafprozessuale Durchsuchungen. Sie richten sich jeweils gegen dieselben letztinstanzlichen Beschlüsse des Landgerichts Oldenburg vom 15. April 2004 und vom 13. Mai 2004. Sie werden zum Zwecke einer einheitlichen Sachbehandlung verbunden; den ...
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BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
Gründe: I. 1. a) Die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 1104/ 92 richtet sich gegen die in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HbgGDVP) vorgesehene Datenerhebung durch Observation und durch den ...
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BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsuchung einer Wohnung ohne richterliche Anordnung und die Beschlagnahme eines Mobiltelefons, bei der die darauf gespeicherten Daten gelesen wurden.
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BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 1114/05
Gründe: I. 1. Bei dem Beschwerdeführer wurde an einem Freitag gegen 17. 15 Uhr anlässlich einer Verkehrskontrolle ein THC-Test mit positivem Ergebnis durchgeführt. Bei seiner Befragung gab er an, eine kleine Menge Cannabis in seiner Wohnung aufzubewahren. Der Staatsanwalt ordnete zu einem nicht ...
