Rechtsprechung zu Art. 14 GG
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BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

Das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts ist nicht mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht wird, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden ist, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gab.

GG Art. 14; WHG § 15 Abs. 1; WG LSA §§ 32, 38

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BGH, 09.12.2004 - III ZR 263/04

a) Bei einer fehlerhaften behördlichen Entscheidung fehlt es an einem haftungsbegründenden Verschulden des Amtsträgers, wenn sich von mehreren die Entscheidung selbständig tragenden Begründungen auch nur eine als unverschuldet erweist.

b) In den Schutzbereich des Art. 14 GG fällt auch eine Aufsuchungserlaubnis gemäß § 7 BBergG. Der Anspruch auf Erteilung einer Abbaubewilligung nach § 8 BBergG (hier: für Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen) ist demgegenüber selbst dann nicht eigentumsrechtlich geschützt, wenn dem Antragsteller zuvor eine Erlaubnis zum Aufsuchen desselben Bodenschatzes erteilt war. Bei rechtswidriger Versagung der Bewilligung besteht daher kein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff oder nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Entschädigungsansprüchen im Lande Sachsen-Anhalt.

GG Art. 14; BGB § 839; BBergG § 7, § 8, § 12; SachsAnhEntschG § 1

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BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02

Wasserschutzgebietsverordnung; Inhaltsbestimmung des Eigentums; Nutzungsbeschränkung; Ausnahmen; Befreiungen; finanzieller Ausgleich; nachgelassener Schriftsatz; Beweisantrag; Vorabentscheidung.

1. Art. 14 Abs. 1 GG gebietet keine gesetzlichen Vorkehrungen dafür, dass Wasserschutzgebietsverordnungen nur unter gleichzeitiger Festsetzung erforderlicher kompensatorischer Maßnahmen für die betroffenen Grundstücke erlassen werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Januar 2001 BVerwG 6 CN 2. 00 BVerwGE 112, 373 [378 f.]).

2. Wird in einem nachgelassenen Schriftsatz ein Beweisantrag gestellt, ist das Gericht nicht zur Wahrung rechtlichen Gehörs verpflichtet, über diesen Antrag vorab zu entscheiden. Ein dort gestellter Beweisantrag kann nur Anlass geben, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen, nämlich dann, wenn sich aus ihm die Notwendigkeit weiterer Aufklärung des Sachverhalts ergibt.

GG Art. 14 Abs. 1; WHG § 19; BayWG Art. 87 Abs. 2; VwGO § 86 Abs. 2

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BVerwG, 24.10.2002 - 4 C 7.01

Energieversorgung eines Nachbarstaates (hier: Versorgung der Tschechischen Republik mit Rohöl); Verlegung einer Transitpipeline auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland; Enteignung durch Belastung mit einem Leitungsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Prinzip der guten Nachbarschaft mit anderen Staaten als Gemeinwohlbelang; Gemeinwohlbindung durch völkerrechtlichen Vertrag.

Das Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Vohburg an der Donau und Waidhaus vom 28. April 1994 (BayGVBl S. 294), das die Enteignung für eine Transitpipeline zur Versorgung der Tschechischen Republik mit Rohöl zulässt und die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zum Ausbau der grenzüberschreitenden Rohrleitungsverbindungen aus dem Deutsch-Tschechischen Freundschaftsabkommen vom 27. Februar 1992 konkretisiert, ist mit Art. 14 Abs. 3 GG vereinbar. Die Erfüllung des Freundschaftsvertrages dient dem Wohl der Allgemeinheit in der Bundesrepublik Deutschland, weil der Vertrag die gute Nachbarschaft beider Staaten und die Einbindung der Tschechischen Republik in die Europäische Union fördert.

GG Art. 14 Abs. 3; MERO-G Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5, Art. 2 Abs. 1 Satz 1

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BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06

Schädigung, Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Restitutionsausschuss; Gleichheitssatz; Enteignung; Durchgriff.

Der Ausschluss der Restitution nach § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG (im Anschluss an das Urteil vom 7. März 2007 BVerwG 8 C 26. 05 -).

VermG § 3 Abs. 1 Satz 4, § 3 Abs. 1 Satz 11; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1

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BFH, 20.06.2007 - II R 56/05

Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 14 Abs. 1 GG gebieten es nicht, eingetragene Lebenspartner erbschaftsteuerrechtlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 105 Abs. 3, Art. 106 Abs. 2 Nr. 2; ErbStG § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 17, § 19 Abs. 1

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BVerwG, 17.10.2005 - 7 BN 1.05

Wasserschutzgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung des Entwurfs; Einwendungen; Einwendungsfrist; Präklusion; materielle Verwirkungspräklusion; Normenkontrollverfahren; Eigentumsgarantie; effektiver Rechtsschutz.

Es verstößt weder gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG noch gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn § 122 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz in Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets verspätet erhobene Einwendungen auch mit Wirkung für ein nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren ausschließt.

GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 19 Abs. 4; WHG § 19; LWG Rheinland-Pfalz § 122 Abs. 1 Satz 1; LWG Rheinland-Pfalz § 115 Abs. 1 Satz 2

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BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare Betroffenheit; Umfang der Rügebefugnis mittelbar Betroffener; Umweltverträglichkeitsprüfung, Scoping; Ziele der Raumordnung; Planrechtfertigung; Standortalternative; Flughafendimensionierung; Start- und Landebahnsystem; Konfiguration des -; Lärmschutzkonzept; besonderer Schutz der Nachtruhe; Betriebsbeschränkungen; Zulassung von Nachtflugverkehr; Frachtflugverkehr; Expressfrachtverkehr; passiver Lärmschutz; Maximalpegel; Dauerschallpegel; DLR-Konzept; Fluglärm; flughafeninduzierter Bodenlärm; Gesamtlärm; Schutz des Innen- und des Außenwohnbereichs, Pegelunterschied gekippter Fenster; Übernahmeanspruch; Minderung des Grundstückswertes; Entschädigung für die Verlärmung des Außenwohnbereichs; Luftverunreinigungen.

1. Die Planrechtfertigung im Sinne der Zielkonformität ist nicht nur zu prüfen, wenn Dritte für das planfestgestellte Vorhaben (hier: Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/ Halle) enteignet werden sollen, sondern auch dann, wenn sich Grundeigentümer gegen mittelbare Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zur Wehr setzen.

2. Die Zulassung eines nächtlichen Flugbetriebs ist wegen der Pflicht, auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen (§ 29b Abs. 1 Satz 2 LuftVG), vor allem in der Kernzeit von 0: 00 Uhr bis 5: 00 Uhr in erhöhtem Maße rechtfertigungsbedürftig (wie BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075. 04 - BVerwGE 125, 116). Das Gebot wird nicht schon dadurch erfüllt, dass dem Vorhabenträger aufgegeben wird, für großzügig dimensionierten passiven Schallschutz zu sorgen.

3. Ein Lärmschutzkonzept, das Flugverkehr auch während der Nachtstunden ermöglicht, hat sich vorrangig an dem Ziel auszurichten, fluglärmbedingte Aufwachreaktionen zu vermeiden. Dieser Zweck lässt sich nicht nur mit der Festsetzung eines um einen Dauerschallpegel ergänzten Maximalpegels erreichen, sondern auch mit dem Konzept des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.), das nicht an akustische Kenngrößen anknüpft, sondern auf einer Dosis-Wirkungsbeziehung aufbaut.

4. Die mögliche Beteilung Dritter am Scoping-Termin (§ 5 Satz 4 UVPG) dient nicht deren Schutz, sondern hat allein die Funktion, die Behörde bei der sachgerechten Bestimmung des voraussichtlichen Inhalts und Umfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterstützen.

FluglärmG § 3 Anlage; GG Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 und 3; LuftVG § 6, § 8, § 9 Abs. 2, § 10, § 27c, § 29b Abs. 1 Satz 2; LuftVO § 27a; LuftVZO § 48a und b; ROG § 15 Abs. 2; SächsLPlG § 16; UVPG § 5; VwVfG § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3, § 76; 23. BImSchV § 2 Abs. 2

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BVerwG, 08.06.2005 - 8 B 42.05

"Weggeschwommene" Vermögenswerte; Vereinbarkeit mit Art. 14 GG.

Die fehlende Restitutionsfähigkeit von "weggeschwommenen" Vermögenswerten nach dem Vermögensgesetz, wie sie insbesondere für die Unternehmensresterestitution ihren Niederschlag in der Regelung des § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG gefunden hat, berührt den Schutzbereich des Art. 14 GG nicht.

VermG § 6 Abs. 6 a Satz 1

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BVerwG, 25.06.2003 - 6 C 17.02

Telekommunikation; Prüfung von Verfahrensfehlern bei Sprungrevision; feststellender Verwaltungsakt; "isolierte" Anfechtungsklage; Zusammenschaltung; Anspruch auf Gewährung von Netzzugang; Genehmigungspflicht von Entgelten für die Gewährung eines Netzzugangs; Berufsausübungsfreiheit; Eigentumsfreiheit.

1. Der Anspruch auf Gewährung von Netzzugang nach § 35 Abs. 1 Satz 1 TKG erstreckt sich jedenfalls grundsätzlich auch auf alle in dem verbundenen fremden Netz enthaltenen Leistungsmerkmale.

2. Die Pflicht nach § 39 1. Alt. TKG zur Genehmigung der Entgelte für die Gewährung eines Netzzugangs nach § 35 TKG bezieht sich auf die Entgelte für alle Leistungen, auf die nach § 35 Abs. 1 Satz 1 TKG ein Anspruch besteht.

GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und 2, Art. 87 f Abs. 2; TKG § 3 Nr. 9, Nr. 12, Nr. 16, Nr. 19 und Nr. 24, § 25 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 2, § 33 Abs. 1, § 35 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1, § 39 VwGO § 42 Abs. 1; Zusammenschaltungsrichtlinie 97/ 33/ EG

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