Rechtsprechung zu Art. 18 GG
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BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01

Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot. Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 in Verbindung mit §

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BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

Dem Gesetzgeber steht es frei, Parteien die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit zu untersagen, als sie dadurch bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können. Dagegen ist das absolute Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, keine zulässige gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit.

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BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die versammlungsbehördlich angeordnete sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots. Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 in Verbindung mit § ...

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BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

Gründe: A. Gegenstand des Verfahrens sind die Anträge der Bundesregierung, des Deutschen Bundestags und des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) nach Art. 21 Abs. 2 GG, §§

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BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

Gründe: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot. Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 in Verbindung mit §

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BVerfG, 26.10.2000 - 2 BvR 1280/99

Gründe: I. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, wurde vom Oberlandesgericht Celle als führender PKK-Funktionär zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Er wendet sich mit seiner ...

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BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

Recht der Ämter für Verfassungsschutz

Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische Grundordnung; nachrichtendienstliche Mittel; Parteienprivileg; politische Partei; Selbstbestimmungsrecht; "streitbare Demokratie"; Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen; Verfassungsschutz; Verhältnismäßigkeit


1. Es ist mit dem Grundgesetz grundsätzlich vereinbar, daß das Landesamt für Verfassungsschutz unter den im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz festgelegten Voraussetzungen den Landesverband einer politischen Partei beobachtet.

2. Die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht einer politischen Partei dar und bedarf besonderer Rechtfertigung im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen (Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz - NVerfSchG) vom 3. November 1992 (Nds. GVBl S. 283), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 1997 (Nds. GVBl S. 481) § 3 Abs. 1, §§ 4, 5, 6, 15; GG Art. 21, 73 Nr. 10

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BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

Gründe: A. Das Verfahren betrifft eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 3 GG zur Auslegung des Art. 31 GG in Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht eines Landes gegen Entscheidungen von Gerichten ...

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